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[Aussprache] Vertrag mit Dreibürgen
#1
Freundschaftsvertrag
zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und der Föderalen Republik Andro


§1 Allgemeines:
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen streben hiermit diplomatische Beziehungen und eine friedliche Zusammenarbeit an.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "gut" ein.

§2 Einreise- und Rechtsbestimmungen
Jedem Staatsbürger der Föderalen Republik Andro und des Kaiserreichs Dreibürgen ist es jederzeit möglich, visumsfrei in das Land des Vertragspartners zu reisen.

§3 Frieden und Sicherheit
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen haben für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander zu garantieren.
(2) Militärische, Paramilitärische oder Geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, ausser sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(4) Beide Staaten sind angehalten humanitäre Hilfe zu leisten, wenn der jeweils andere Staat dies im berechtigten Fall verlangt.

§4 Botschaften
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Territorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

§5 Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag ist ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung zeitlich unbegrenzt gültig, ausser er wird von einem oder beiden Vertragspartnern gekündigt.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann nur mit schriftlicher Begründung an den Vertragspartner gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche, wobei diese Zeit dazu genützt werden sollte, um herrschende zwischenstaatliche Konflikte zu lösen.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen,

ihnen liegt der geänderte Vertrag zwischen Andro und Dreibürgen vor.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen (aktueller Vertrag siehe "Verträge" im Gericht)
-Zarenreich zu Föderale Republik geändert
-Militärische Hilfe Dreibürgens für Andro gestrichen

Beide Seiten kamen überein, dass der letze Punkt nicht mehr zeitgemäß ist. Faktisch wäre damit Dreibürgen in der Position uns immer beschützen zu müssen und Andro wäre ein Protektorat. Das ist natürlich gegeben an den neuen Umständen deutlich überholt.

Weiterhin garantieren sich beide Staaten gegenseitig die Unabhängigkeit und gestehen sich humanitäre Hilfe zu.

Gibt es dazu Meinungen?
#2
Ich bin einem diplomatischen Kontakt zwischen Andro und dem Kaiserreich Dreibürgen skeptisch eingestellt, da unsere Beziehungen, besonders auf vertraglicher Ebene immer wieder ein Streitpunkt in der dreibürgischen Regierung waren.
Ob Kontakt zwischen unseren Staaten erwünscht ist, oder nicht, scheint in Dreibürgen daran zu liegen, welche Partei nun gerade die Regierung stellt, etwas was mir etwas sauer aufstößt.
Wie schon meine Tante sagte, es riecht etwas komisch und ich würde es nicht essen.
#3
Sie liegen da leider falsch Gospodin Sosluschiwez (Herr Kollege). Die Außenpolitik wird größtenteils vom Kaiser und dem Bundesrat gestaltet und abgesegnet. Dieser Vertrag wurde von eben jenen abgesegnet.
Von daher hätte dieser Vertrag auch eine tiefere Verwurzelung, als wenn in Dreibürgen eine völlig andere politische Kraft an der Regierung wäre.
Beide Länder teilen eine gemeinsame Geschichte, Dreibürgen und Andro sind wohl befreundet und standen sich bisher immer zur Seite.
Ich denke nicht, dass wir den Vertrag schmählern, oder aber gar ausweiten sollten.
#4
Gewiss, doch herrscht mitunter auch in Regierungskreisen teilweise eine gewisse Politik der Vorbehalte gegen uns.
Natürlich nicht bei jedem und in jeder Regierung, dennoch müssen wir uns gewahr werden, dass einige Reichskanzler des Kaiserreiches unseren Staat und insbesondere den Wechsel zur Republik nicht gut aufgenommen haben und teilweise auch gegen uns agieren wollten.
Sicher, wir verdanken dem Kaiserreich und insbesondere dem Kaiser Einiges, dennoch dürfen wir nicht in blinder Akzeptanz unserer gemeinsamen Geschichte zulassen, dass es unter unseren Freunden und Verbündeten einige Personen gibt, die ganz unverhohlen gegen uns sind.
Ich denke, wenn ein Reichskanzler in Dreibürgen gegen Andro ist, so kann uns das viel mehr schaden, als unsere Freundschaft zu Dreibürgen uns bringen würde.
#5
Mir ist wohl bewusst, dass Dreiürgen, auch der Kanzler, den ich getroffen habe, einer Republik nicht positiv gegenübersteht. Ich denke des weiteren, dass die Streichung des Beistandes eine gute Sache ist. Faktisch wird der Vertrag damit geschmählert. Wir werden sehen wie es weitergeht. Wir stehen freundlich und positiv gegenüber und zu Dreibürgen. Sollten gewisse Ressentiments weiter anhalten, kann der Kurs korrigiert werden. Aber derzeit entspricht der Vertrag dem aktuellen Stand der Beziehungen.
#6
So Dreibürgen uns freundlich gesinnt ist, so sollte es dann wohl keine Probleme mit dem Vertrag geben, nur ist es das nicht, nun denn.
Solange die Möglichkeit zur Korrektur besteht, sollte dies so in Ordnung sein.
#7
Wir halten an keinen Verträgen fest, die gegen die Breschnew-Doktrin sind. Heißt, wenn das gegenseitige Vertrauen nicht mehr gegeben ist.
Aber der Bundesrat stimmt dem Vertrag bzw. dessen Änderung zu. Ich kann nur sagen, dass die Regierung ihre Ziele erreicht hat. Der Vertrag wurde aktualisiert und der Passus des "protegierens" wurde gestrichen.

Reichskanzler von Berg ist ja nicht Andro, wohl aber unseres republikanischen Wandelns abgeneigt. Ich bedauere dies, zumal Dreibürgen selbst Wahlen durchführt und als demokratisch bezeichnet werden kann.
#8
Sicher, doch ist Dreibürgen eben eine Monarchie, in welcher letztendlich der Kaiser immernoch das letzte Wort hat.
#9
Der eben über unsere Staatsform eher hinwegsieht, als sein Kanzler.
#10
Können wir abstimmen?
  


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