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[Gespräch] Korland - Andro
#31
Dann fügen wir das eben ein.
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#32
Insgesamt ein sehr guter Vorschlag.

Ich sehe aber trotzdem gewisse Konflikte:

Zitat:[6]Die Hohen Parteien beschließen außerdem, dass sie die Bürger des jeweils anderen nicht an Dritte sondern an ihr Heimatland ausliefern.


Nehmen wir mal an, es wird bekannt, daß ein Bürger aus dem Staat X (kein Kore, kein Androse) in einem der Vertragsländer eine Straftat begangen hat, dann könnte er, gesetzt den Fall, daß zu seinem Heimatland ein ähnlicher Vertrag besteht, nicht mehr ausgeliefert werden.

Ihrerseits wurde ein derartiger Vertrag mit Sabisko geschlossen, ein Sabisker, der bei uns Sprengstoffanschläge verübt, könnte demnach nicht mehr nach Korland sonderbn bloß nach Sabisko ausgeliefert werden. Führt man das auf internationaler Ebene fort, können Bürger letzten Endes nur an genau einen Staat ausgeliefert werden.

Ansonsten:

Zitat:[5]Ausgeliefert werden keine Personen denen der Tod oder die Folter droht.


Bei uns gibt es keine Folter aber die Todesstrafe in schweren Fällen. Da man letzten Endes nicht mit 100%iger Gewißheit sagen kann, was bei einem Prozeß herauskommt, könnte das dazu führen, daß Sie überhaupt nicht mehr ausliefern werden. Ich könnte Ihnen aber anbieten, daß unsererseits an von Andro ausgelieferten Verbrechern Todesstrafen nur noch ausgesprochen aber nicht mehr vollzogen und konkludent in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt werden.
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#33
[6]Die Hohen Parteien beschließen außerdem, dass sie die Bürger des jeweils anderen nicht an Dritte sondern an ihr Heimatland ausliefern.

...meint, dass wir ihre Bürger nur an sie und sie unsere nur an uns ausliefern und eben nicht an andere. Ein Sabisker der bei ihnen etwas anstellt, kann Andro egal sein. Bürger aus Nichtvertragsstaaten sind hiervon nicht tangiert.

Sollte also ein korischer Bürger, der in Dreibürgen als Terrorist gilt, in Andro sein, liefern wir ihn wenn schon an Korland, nicht aber Dreibürgen aus.

Also Andro liefert niemaden aus, dem die Todesstrafe droht, nichtma dann, wenn die Strafe inoffiziell umgewandelt wird.
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#34
...meint, dass wir ihre Bürger nur an sie und sie unsere nur an uns ausliefern und eben nicht an andere. Ein Sabisker der bei ihnen etwas anstellt, kann Andro egal sein. Bürger aus Nichtvertragsstaaten sind hiervon nicht tangiert.

*so*
Laut Euerm Vertragsforum besteht so ein Vertrag mit Sabisko.
*so*

Ja, das ist mir klar Herr Kronskij. Es ist doch aber so, wenn Sie genau den gleichen Vertrag mit einem weiteren Staat schließen und ein Staatsbürger dieses Staates bei uns ein Verbrechen begeht und dann nach Andro flieht, müssen Sie den dann vertragsgemäß an diesen anderen Vertragsstaat und nicht an uns ausliefern, falls dieser Staat zu dem Verbrechen angestiftet hat, geht er am Ende vielleicht straffrei aus.


Zitat:Also Andro liefert niemaden aus, dem die Todesstrafe droht, nichtma dann, wenn die Strafe inoffiziell umgewandelt wird.


Herr Kronskij, ich will Ihnen gerne vertraglich und verbindlich zusichern, daß eine Todesstrafe an keinem der Ausgelieferten vollzogen wird, aber wir sind ein Rechtsstaat. Ich kann folglich nicht das Strafgesetzbuch für eine bestimmte Gruppe ändern. Wenn der Richter auf Todesstrafe plädieren will, dann muß er das formal können - durch unseren Vertrag wird sie aber durch internationales Recht unwirksam.

Grundsätzlich möchte ich meinen, kann niemand vorher genau wissen, was ein Prozeß noch zu Tage fördert, gerade wenn es sich um Terroristen handelt. Sie überliefern uns vielleicht einen, der scheinbar Brücken gesprengt hat und wir finden heraus, daß er in Wahrheit Frauen und Kinder ermordet hat. Daher müssen wir da übereinkommen, wie man das so regeln kann, daß die Auslieferung nicht nur noch auf dem Papier steht.

Ich schlage vor, wir vereinbaren, daß Todesstrafen an Ausgelieferten nicht vollzogen werden dürfen, die Verhängung durch die Gerichte bleibt bei der nationalen Justiz, aber die Rechtsgültigkeit ensteht nicht mehr. Man könnte das so formulieren:

"Wird einem der Vertragsstaaten eine Person gleich welcher Nationalität ausgeliefert, so ist der Vollzug der Todesstrafe an ihr ausgeschlossen, wird die Todesstrafe durch ein Gericht verhängt, so ist sie unwirksam, ein Vollzug stellt einen Bruch dieses Vertrages dar und ist ausdrücklich verboten."
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#35



Vertrag über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen
zwischen der Föderalen Republik Andro
und
dem Freistaat Korland


Beseelt von dem Gedanken der Freiheit der ewigen Nationen, schließen die Föderale Republik Andro und der Freistaat Korland diesen Vertrag.

Artikel I
Die Föderale Republik Andro und der Freistaat Korland erkennen sich wechselseitig in ihren gegenwärtigen Grenzen als souveräne Staaten an.

Artikel II
So lange dieser Vertrag Beständnis hat, werden die Unterzeichnerstaaten jedwede militärische Handlung widereinander unterlassen.

Artikel III
Die Unterzeichnerstaaten streben eine justizielle Zusammenarbeit der jeweiligen Ermittlungsbehörden an, die dazu dient, den Frieden und die Innere Sicherheit zu erhalten.
In Verbrechen gegen den Frieden, volksverhetzerischen Maßnahmen, des Landes- sowie des Hochverrats verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zu einer Kooperation in Sachen gegenseitiger Einsichtsnahme und technischer Unterstützung, soweit dies möglich und billigend ist.
Es soll ein gemeinsames, zentrales Fahndungs- und Strafenregister eingerichtet werden.

Artikel IV
Die Unterzeichnerstaaten gewähren sich wechselseitig das Recht, diplomatisches Personal zu entsenden und diplomatische Vertretungen zu errichten.

Artikel V
Sofern die Unterzeichnerstaaten diplomatisches Personal entsenden, genießt dieses entsprechend den hergebrachten Grundsätzen diplomatische Immunität, Botschaften werden für die Vertragsdauer als exterritoriale Gebiete angesehen.

Artikel VI
Dieser Vertrag gelte ewig, so lange nichts zwischen den Nationen sei. Bei einem Zerwürfnis kann er binnen zweier Wochen gekündet werden. Die Gründe sind darzutun.






Ich glaube, daß ein solcher Entwurf eine gute Ausgangsbasis darstellt und bereits hinreichend konkrete Ansatzpunkte präszisiert und Möglichkeiten der Kooperation bietet.
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#36
Denke doch, daß dieser Vertrag für beide Seiten mehr als annehmbar wäre.

Nur zu diesem Satz

Es soll ein gemeinsames, zentrales Fahndungs- und Strafenregister eingerichtet werden.

hätte ich eine Frage:

Wie stellen Sie sich das nun vor? Ein zentrales Register kann ja an sich nur entweder in Andro oder in Korland sein und von daher erscheint mir die Sache nicht zu realisieren. Falls Sie nationale Zentralstellen meinen, die mit der postalischen bzw. fernschriftlichen/datendienstlichen Übermittlung an anfragende Behörden des Vertragspartners befaßt sind, sieht es natürlich anders aus.

Ansonsten wäre die Frage, ob man die organisierte internationale Kriminalität nicht noch hinzunehmen will, ich glaube keine Nation hat etwas davon, wenn gesuchte Verbrecher im Ausland Unterschlupf finden.
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#37
Meine Herren, wie stellen Sie sich das nun mit dem Zentralregister vor?
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#38
Wie ein solches konkretes Register aussehen könnte, wäre in der Praxis zu erwägen. Eine gute Möglichkeit wäre es aber, nationale Register anzulegen, und diese von Zeit zu Zeit abzugleichen, bzw dem Vertragspartner Einblick zu gestatten.

Die vorgenommene Auflistung soll sich vorallem auf Verbrechen gegen den Staat beziehen, weil hier das Sicherheitsbedürfnis am höchsten ist. Wo sollte man ansonsten bei anderen Verbrechen die Grenze ziehen, welche Straftaten geführt werden und welche nicht ?
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#39
Einverstanden, wenn auch Sie zwei nationale Register mit Abfragemöglichkeit für eine Möglichkeit halten.

Ich sehe wie gesagt als ergiebige Punkte Menschenhandel, Diebstahl, Hehlerei mit Verbringung ins Ausland, Schmuggel, Devisenverbrechen, Übertretung der Zollgesetze und natürlich Schwerverbrechen wie Mord und Totschlag, daraus entsteht der größte wirtschaftliche Schaden bzw. es besteht die größte Notwendigkeit die letztgenannten Verbrechen zu sühnen. Für mich ist es ganz offen gesagt einfacher zu beurteilen, ob es gerechtfertigt ist, einen Mörder seiner gerechten Strafe zuzuführen als die Bestrafung eines Terroristen, das eine ist eine politische Frage, die Bestrafung von Schwerverbrechern sollte in allen zivilisierten Ländern unstrittig sein. Es geht aber in dieser Hinsicht natürlich im wesentlichen darum, flüchtigen Verbrechern habhaft zu werden. Und mir wäre es schon ganz recht, wenn ein aus Korland geflohener Mörder, der in Andro untergetaucht ist, dadurch nicht seiner gerechten Strafe entgeht.

Aber meinetwegen Herr Ministerpräsident Breschnew, schließen wir den Vertrag zunächst ohne normale Kriminalität ab und nur in Bezug auf Staatsverbrechen, ergänzen kann man immer noch und ein ausbaufähiger Vertrag ist besser als überhaupt kein Vertrag. Was meinen Sie dazu Herr Dumapräsident Kronskij, wenn die Frage erlaubt ist?
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#40
Ich bin einfach dafür, dass gesuchte Androskis in Korland an Andro, und gesuchte Korländer in Andro an den jeweils anderen ausgeliefert werden. Das wäre ein Anfang.
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