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[Aussprache] Aufenhtaltsgesetz
#1
Aufenthaltsgesetz

Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einwanderung, den Aufenthalt, das Asyl, Visa, Arbeits- und Tourismusrecht.

§1. Einreise
(1) Jedem Menschen ist die Einreise nach Andro jederzeit Visafrei möglich.
(2) Man muss sich ledeglich bei der Einreise am Zoll auf dem Flughafen melden. Angabe über
Name
Herkunft
Aufenthaltsort in Andro
(3)Wenn man länger als zwei Wochen in Andro ist benötigt man eine Aufenthaltsgenemigung.

§2. Asyl
(1)Personen die durch Kriege, Unterdrückung, Verfolgung oder sonstige lebensbedrohliche Umstände gefährdet sind, können im Innenministerium Asyl beantragen.
(2)Asyl wird solangegewährt, bis die Gefahr der Person nicht mehr gegeben ist.
(3)Asylanten werden nicht aufgeliefert.
(4)Asylanten haben das Recht auf Sozialhilfe, es sei denn sie finden Arbeit.
(5)Sollte der Asylantrag unter Falschaussage geschehen, kann er von einem Gericht negiert werden.

§3.Aufenthaltsrecht
(1)Ab einem Zeitraum von über zwei Wochen Aufenthalt in Andro benötigt man eine Aufenthaltsrechtgenemigung.
(2)Diese erhält man im Innenministerium.
(3)Sie gilt für mindestens 4 Wochen und maximal unbefristet, dies entscheidet das Innenministerium.
(4)Das Aufenthaltsrecht kann nur ein Gericht aufheben.
(5)Personen mit Aufenthaltsrecht haben ein Recht auf Sozialhilfe, es sei denn sie finden Arbeit.

§4. Arbeitsgenemigungen
(1)Das Innenministerium kann Arbeitsgenemigungen ausstellen.
(2)Diese gelten als Aufentahlstgenemigung für mindestens 4 Wochen und maximal ein Jahr.
(3)Die Arbeitsgenemigung muss immer wieder erneuert werden.
(4)Die Arbeitsgenemigung ermöglicht es Andro ausländische Arbeitskräfte anzuwerben für den Fall, dass es nicht genug eigene Kräfte gibt.

§5. Tourismusrecht
(1)Touristen können jederzeit nach Andro einreisen, müssen aber am Flughafenzoll Name, Herkunft und Aufenthaltsort in Andro angeben.
(2)Touristen müssen die Dauer ihres Aufenthaltes bei der Einreise angeben.
(3)Studenten, Auszubildene, Au-Pairs, Austauschschüler, und sonstige Bildungsreisende erhalten, wenn sie unter 25 sind, vom Innenministerium eine verlängerte Aufenthaltsgenemigung.

§6.Abschiebung
(1)Personen die illegal nach Andro eingereist sind, werden binne einer Woche in ihr Heimatland zurückgebracht.
(2)Asylanten, werden nachdem ihr Asylrecht abgelaufen ist, in ihr Heimatland zurückgebracht. Dabei erhalten sie 100 Ramwuv.
(3)Personen deren Aufenthaltsgenemigung abgelaufen ist, werden in ihr Heimatland zurückgeführt.
(4)Personen ohne Arbeitsrecht, die einer Arbeit nachgehen, begehen eine Straftat die mit Freiheitsentzug und Geldstrafen gehandet wird. Sie werden nach der Strafe abgeschoben.

§7. Heimatlose
(1)Personen die kein Heimatland haben oder deren Heimatland nicht festgestellt werden kann aber abgeschoben werden sollen oder sonstige Anträge stellen, werden als "Heimatlose" betrachtet.
(2)Sie erhalten keine Aufenthaltsgenemigungen oder Arbeitsrechte.
(3)Sollten sie nach einem Monaten nach wie vor in Andro sein, erhalten sie auf Wunsch eine befristete Aufenthaltsgenemigung.

§8. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


Werte Kollegen,

dieses Gesetz stammt noch aus der Zarenzeit und zeugt von Bürokratie und er Angst vor Ausländern.
Um Andro offener und liberaler zu gestalten, schlage ich vor, dieses Gesetz stark zu liberalisieren.

Generell sollte der Aufenthalt für Ausländer unbegrenzt sein, eine Arbeitsgenemigung sollte schnell und unkompliziert im Wirtschaftsministerium erhaltbar sein.

Die Angaben bei der Einreise bleiben Pflicht. Man sollte aber auch seine Dauer angeben, ob dies nun 2 Wochen oder unbegrenzt ist.
#2
Einreisegesetz

Präambel

Dieses Gesetz regelt die Einwanderung, den Aufenthalt, das Asyl, Visa, Arbeits- und Tourismusrecht.

§1. Einreise
(1) Jedem Menschen ist die Einreise nach Andro jederzeit Visafrei möglich.
(2) Man muss sich ledeglich bei der Einreise am Zoll auf dem Flughafen melden und folgende Angaben tätigen:
*Name
*Herkunft
*Aufenthaltsort in Andro
*Dauer des Aufenthalts
*Grund des Aufenthalts

§2. Asyl
(1)Personen die durch Kriege, Unterdrückung, Verfolgung oder sonstige lebensbedrohliche Umstände gefährdet sind, können im Innenministerium Asyl beantragen.
(2)Asyl wird solangegewährt, bis die Gefahr der Person nicht mehr gegeben ist.
(3)Asylanten werden nicht aufgeliefert.
(4)Asylanten haben das Recht auf Sozialhilfe, es sei denn sie finden Arbeit.
(5)Sollte der Asylantrag unter Falschaussage geschehen, kann er von einem Gericht negiert werden.

§3. Arbeitsgenemigungen
(1)Das Wirtschaftsministerium kann Arbeitsgenemigungen ausstellen.
(2)Die Arbeitsgenemigung gilt, bis die festgelegte Frist abläuft oder sie aufgehoben wird.
(3)Die Arbeitsgenemigung erlaubt es Ausländern, in Andro zu arbeiten.

§4.Abschiebung
(1)Personen die illegal nach Andro eingereist sind, werden binne einer Woche in ihr Heimatland zurückgebracht.
(2)Asylanten, werden nachdem ihr Asylrecht abgelaufen ist, in ihr Heimatland zurückgebracht. Dabei erhalten sie 100 Ramwuv.
(3)Personen deren Aufenthaltsgenemigung abgelaufen ist, werden in ihr Heimatland zurückgeführt.
(4)Personen ohne Arbeitsrecht, die einer Arbeit nachgehen, begehen eine Straftat die mit Freiheitsentzug und Geldstrafen gehandet wird. Sie werden nach der Strafe abgeschoben.

§5. Heimatlose
(1)Personen die kein Heimatland haben oder deren Heimatland nicht festgestellt werden kann aber abgeschoben werden sollen, werden als "Heimatlose" betrachtet.
(2)Sie erhalten keine Aufenthaltsgenemigungen oder Arbeitsrechte.
(3)Sollten sie nach einem Monaten nach wie vor in Andro sein, können sie einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen.

§6. sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das alte Aufenthaltsrecht


Tourismusrecht gestrichen, da es direkt in §1. eingeht.
#3
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Enthaltung

Dauer 5 Tage
#5
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Damit angenommen.
  


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