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[Gerichtssaal 117] Verw 1503/09 Ministerpräsident ./. Duma
#21
Im Verwaltungsverfahren 1503/09 Ministerpräsident ./. Duma ergeht durch hiermit durch die Verfassungskammer folgendes Urteil:

Urteil im Namen des Volkes

1. Paragraph 1, Absatz 1 des Staatsregelungsgesetzbuch wird für ungültig erklärt.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.



Begründung:
Die Verfassung regelt klar und deutlich, dass der Ministerpräsident ohne Einmischung der Duma die Minister ernennen kann. Die Duma übt ihre Kontrollfunktion lediglich darüber aus, dass es ein konstruktives Misstrauensvotum anwenden kann. Von dieser Sicht aus kann Paragraph 1, Absatz 1 des Staatsregelungsgesetzbuch nicht gelten, da es gegen die Verfassung verstößt.
Das Gericht sieht dies allerdings im Punkt der Gesetzesunterzeichnung anders. In der Verfassung ist nicht klar geregelt, wer die Gesetze zu unterzeichnen hat. Das Gericht folgt hierbei nicht der Ausführung des Klägers, der den Ministerpräsidenten durch seine Vertretung Andros nach innen uns außen unterzeichnungspflichtig sieht. Die Vertretung nach innen bedeutet nach wie vor einen exekutiven Akt, keinen legislativen. Da die Verfassungsväter aber nicht benannt haben, ob die Gesetzesunterzeichnung ein Akt der Legislative oder Exekutive ist, muss vom Fall "In dubio melior est conditio possidentis" ausgegangen werden: Der "Besitzer" der Gesetze ist das Parlament, welches als einziges durch die Verfassung legitimiert ist, Gesetze zu erlassen. Da auch keine Veto-Möglichkeiten existieren, kann ein von der Duma beschlossenes Gesetz auch nicht abgelehnt werden; die Unterzeichnung ist pro forma. Daher ist die Unterschrift des Duma-Vorsitzenden rechtsgültig.

Gegen das Urteil ist Rechtsmittel innerhalb einer Woche möglich.

So verkündet am 23.02.2010.

gez.
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin

Edit: Rechtschreibung, Grammatik
#22
Die Duma wird das Gesetz ändern.
#23
Das Urteil ist rechtsgültig.
  


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