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[Aussprache] Staatsregelungsgesetz
#1
Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Verfassung kennt einige Ausnahmesituationen nicht. Auflösung der Duma, eine kommissarische Regierung etc.. Das ist eine große und gefährliche Lücke. D.h. soll dieser Entwurf diese schließen.

Zitat:Staatsregelungsgesetzbuch

Präambel
Dieses Gesetz ergänzt die Verfassung um wichtige Punkte, die Staat wie Staatsführung betreffen.

Abschnitt I

§1. Zur amtierenden Regierung

(1)Der neugewählte Ministerpräsident muss all seine designierten Minister von der absoluten Mehrheit der Duma bestätigen lassen. Findet sich keine Mehrheit, darf die Person nicht das Amt eines Ministers begleiten.
(2)Bestätigte Minister sind vor der Duma vom Ministerpräsiddenten zu vereidigen.
(3)Der Ministerpräsident wird durch den Dumapräsidenten oder seinen Stellvertreter vereidigt. Gibt es keinen, so übernimmt dies ein Richter des Obersten Gerichtes.

§2. Zur kommissarischen Regierung
(1)Sollte ein Minister zurück treten, so ist er so lange kommissarisch im Amt, bis sein Posten neu besetzt wird.
(2)Sollte die gesamte Regierung zurück treten, so ist sie solange kommissarisch im Amt, bis eine neue gewählt ist.
(3)Tritt der Ministerpräsident zurück, so übernimmt sein Stellvertreter seine Funktionen. Es findet keine Neuwahl statt.
(4)Neuwahlen treten unverzüglich dann ein, wenn der Ministerpräsident und sein Stellvertreter zurück treten und keinen Nachfolger bestimmen.
(5)Sollte die kommissarische Regierung nicht fähig sein ihrer geschäftsführenden Funktion nachzukommen, übernehmen die Staatssekretäre für die Dauer der Vakanz die Regierungsgeschäfte kommissarisch.
(6)Sollte keine dazu befugte Person der Exekutive die Regierungsgeschäfte übernehmen, so kann die Duma mit der einfachen Mehrheit einen kommissarischen Ministerpräsidenten ernennen. Dieser ist bis zur Neuwahl des Ministerpräsidenten im Amt.

Abschnitt II

§3. Zur Verkündung von Gesetzen

Gesetze die die Mehrheit gemäß Gesetz oder GO in der Duma finden, werden vom Dumapräsidenten im Gesetzesblatt abgelegt und gelten damit als öffentlich verkündet. Es ist keine Unterschrift nötig.

§4. Zur Auflösung der Duma
(1)Sollte die Duma handlungsunfähig sein, d.h. es findet sich keine Mehrheit um die Geschäfte zu führen, selbst nach mehreren Vermittlungsversuchen, so kann sich die Duma selbst auflösen.
(2)Die Selbstauflösung benötigt die 2/3 Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten.
(3)Die Duma ist aufzulösen, wenn nach dem letzen Wahlgang gemäß GO zum Dumapräsidenten kein Kandidat zum Dumapräsident oder Stellvertreter gewählt wird und sich dazu auch in absehbarer Zeit keine Mehrheit findet.
(4)Wenn über 2/3 der Sitze über einen Zeitraum von 2 Monaten vakant sind.

Abschnitt III

§5. Sonstiges

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
#2
Können wir abstimmen?
#3
Ich weise nur auf die für eine Verfassungsänderung maßgeblichen, formalen Voraussetzungen hin.
#4
Ich erteile ihnen mal das Rederecht, da sie ja der Vater der Verfassung sind.

Die Auflösung wird in der Verfassung nicht erwähnt. Es ist daher weder geboten noch verboten. Eine Duma die "tot" ist, muss aufgelöst werden für Neuwahlen.
Die Auflösung benötigt dann aber eben die 2/3 Mehrheit der Stimmen aller. Es müssen also 2/3 der Abgeordneten teilnehmen und dafür sein. Hohe Hürden, aber ich denke das ist wichtig.
#5
Nein, wenn Sie die Verfassung ändern wollen, gibt es dazu formale Richtlinien, die eingehalten werden müssen.
#6
Wo änder ich die Verfassung? Die Verfassung besagt nicht, das man die Duma nicht auflösen darf. Wenn die Verfassung etwas nicht sagt, dann kann man dies per Gesetz festlegen.
#7
Die Verfassung sieht es nicht vor. Hier soll etwas ergänzt werden,also ist es eine Änderung. Anderes Beispiel: Die Minister sollen durch die Duma bestätigt werden. Das ist ebenso eine Verfassungsänderung. Nebenbei halte ich sie für schwachsinnig. Der Ministerpräsident sollte frei entscheiden, wenn er zum Minister machen möchte. Alles andere ist ein Eingriff in die Gewaltenteilung.
#8
Dann könnte er Mr. XY Kriegsverbrecher zum Minister machen. Und was ist, wenn alle Abgeordneten tot sind? Liegen dann deren Leichen 6 Monate in der Duma rum?
#9
Hier eine überarbeitete Fassung, vor allem Duma betreffend:

Zitat:Staatsregelungsgesetzbuch

Präambel
Dieses Gesetz ergänzt die Verfassung um wichtige Punkte, die Staat wie Staatsführung betreffen.

Abschnitt I

§1. Zur amtierenden Regierung

(1)Der Ministerpräsident wird durch den Dumapräsidenten oder seinen Stellvertreter vereidigt. Gibt es keinen, so übernimmt dies ein Richter des Obersten Gerichtes.
(2)Die Minister sind vor der Duma vom Ministerpräsidenten zu vereidigen.


§2. Zur kommissarischen Regierung
(1)Sollte ein Minister zurück treten, so ist er so lange kommissarisch im Amt, bis sein Posten neu besetzt wird.
(2)Sollte die gesamte Regierung zurück treten, so ist sie solange kommissarisch im Amt, bis eine neue gewählt ist.
(3)Tritt der Ministerpräsident zurück, so übernimmt sein Stellvertreter seine Funktionen. Es findet keine Neuwahl statt.
(4)Neuwahlen treten unverzüglich dann ein, wenn der Ministerpräsident und sein Stellvertreter zurück treten und keinen Nachfolger bestimmen.
(5)Sollte die kommissarische Regierung nicht fähig sein ihrer geschäftsführenden Funktion nachzukommen, übernehmen die Staatssekretäre für die Dauer der Vakanz die Regierungsgeschäfte kommissarisch.
(6)Sollte keine dazu befugte Person der Exekutive die Regierungsgeschäfte übernehmen, so kann die Duma mit der einfachen Mehrheit einen kommissarischen Ministerpräsidenten ernennen. Dieser ist bis zur Neuwahl des Ministerpräsidenten im Amt.

Abschnitt II

§3. Zur Verkündung von Gesetzen

Gesetze die die Mehrheit gemäß Gesetz, Verfassung oder GO in der Duma finden, werden vom Dumapräsidenten im Gesetzesblatt abgelegt und gelten damit als öffentlich verkündet. Es ist keine Unterschrift nötig.

§4. Zur Auflösung der Duma
(1)Die Duma kann sich nicht selbst auflösen.
(2)Neuwahlen sind nötig, wenn alle Dumaabgeordneten zurücktreten, versterben oder länger als einen Monat vakant sind.

Abschnitt III

§5. Sonstiges

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
#10
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