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Verfassungsklage
#1
Ich möchte hiermit eine Klage gegen den Staat Andro einreichen, da offensichtlich mein persönlicher Privatsommersitz, das Schloss Invanshof während meines Kuraufenthaltes enteignet und in ein Museum umgewandelt wurde, welches übrigens offenbar niemand so recht besuchen will.

Ich verlange somit also die Rückgabe meines Eigentums, welches, wie ich betone MIR und nicht dem Zaren an sich gehört, gemäß §4 der Verfassung
§ 4) Von den Bürgerlichen Rechten

Jeder Staatsbürger der Föderalen Republik Andro hat das Recht auf materielle Versorgung durch den Staat im Alter sowie im Falle von Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
Die Religionsfreiheit sowie die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und des Gewissens werden gewährleistet. Niemand kann gegen seinen Willen zu einem Dienst gezwungen werden.
Menschen, die wegen Verfechtung ihrer eigenen Interessen, wegen wissenschaftlicher Betätigung oder wegen nationalen Befreiungskampfes verfolgt werden, vor Kriegen, Gewalt und Hunger flüchten, wird uneingeschränkt das Recht auf Asyl gewährt.
Alle Androskis genießen das Recht, sich frei im Staatsgebiet zu bewegen.
Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
Im Rahmen der Werte Andros kann jeder seine Meinung frei äußern und verbreiten, sich friedlich und ohne Waffen versammeln und Vereinigungen bilden.
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#2
liest das Schreiben und prüft die Voraussetzungen
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#3
Ich ziehe die Klage aufgrund eines Interessenkonfliktes zurück, da ich schlecht Ankläger und Beklagter gleichzeitig sein kann.
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#4
zur Kenntnis genommen
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