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[Aussprache] Ausrufung des Kriegsrechtes
#1
Gemäß dem Notstandsgesetz, Paragraph 3, Artikel 2 ist es erlaubt, bei verstärkten Unruhen das Kriegsrecht auszurufen. Da dies nun der Fall ist, würde ich selbiges gerne umgesetzt sehen.
#2
Herr Kronskij, würden Sie sich bitte zu Wort melden?
#3
Erklären sie mir wo wir einen inneren oder äußeren Konflikt haben oder Unruhen?

Das ganze lässt doch unsere Wirtschaft zusammenbrechen.
#4
Genau, diese Unruhen lassen unsere Wirtschaft zusammenbrechen. Das verhindern wir jetzt einfach.
#5
Also laut dem Gesetz kann das Kriegsrecht nur durch den Zaren ausgerufen werden. Insofern ist Ihre Ausrufung nichtig.
#6
Glauben sie, das hält die Menschen auf? Ob Generalstreik oder Ausgangssperre. Beides ist nicht gut. Aber 2. ist noch schlechter, da wir hier friedlich demonstrierende Menschen unterdrücken.

Wenn die Leute Streiken, dann weil sie ihnen nicht das geben, was sie versprochen haben, und sogar Dinge tun die keiner will! Krieg!

Unsere Wirtschafts leidet seit Monaten, unsere außenpolititische Situation ist schlechter denn je und alles was wir tun ist Krieg. Auf eigenem Boden!
#7
Herr Breschnew, ich verurteile Sie zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 200 Ramwuv wegen Störung einer Dumasitzung. Dieses Gesetz ist immer noch in Kraft und da der Ministerpräsident quasi Ersatzzar ist, sehe ich darin kein Problem.
#8
Gut, ich leite die Abstimmung ein.
#9
Zitat:Original von Isidor Napoleonowitsch Morrow
und da der Ministerpräsident quasi Ersatzzar ist, sehe ich darin kein Problem.
Nein, ist er nicht. Der Ministerpräsident ist nichtmal Staatsoberhaupt. Um im Gesetz steht es ganz klar, Zar, nicht Ministerpräsident, nicht Ersatz-Kaiser oder Quasi-Zar. Sie können kein Kriegsrecht ausüben.

Ich mache von meinem recht als Abgeordneter Gebrauch. Basta.
#10
Sie sind kein Abgeordneter. Basta!

Breschnew wird nach mehrmaligen Stören der Dumasitzung von Ordnungskräften abgeführt.
  


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