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Verfassungsbeschwerde
#1
Ich erhebe hiermit Verfassungsklage, da die Regierung gegen §8. der Verfassung verstößt, wonach Andro keinen Angriffskrieg führen kann und darf!

Das Gericht muss der Regierung hier Einhalt gebieten und es in seine Schranken weisen und alle exekutiven Behörden, Polizei und Armee darauf hinweisen, dass es nicht einer Weisung zum Angriffskrieg folgen darf.

Es eilt sehr!
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#2
prüft die Voraussetzungen
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#3
Zitat:
Gerichtshof der Föderalen Republik Andro
Die Gerichtspräsidentin


An
Andrej Louvowitsch Kronskij


Betrifft: Ihr Klageschreiben vom 29.08.2009


Sehr geehrter Herr Kronskij,

ich habe Ihr Schreiben erhalten und prüfe derzeit die Voraussetzungen. Sollte hier Verzug in Gefahr sein, weise ich daraufhin, dass Einstweilige Verfügungen erwirkt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin
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#4
Zitat:
Vorsitzender der DPA-Fraktion der Duma


An
Dr. Irina Dustowa


Betrifft: Ihr Klageschreiben vom 29.08.2009


Sehr geehrter Frau Dr. Dustowa

ich bitte um eine Einstweilige Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Andrej Louvowitsch Kronskij
Dumaabgeordneter
[/quote]
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#5
Zitat:
Gerichtshof der Föderalen Republik Andro
Die Gerichtspräsidentin


An
Andrej Louvowitsch Kronskij


Betrifft: Einstweilige Verfügung


Sehr geehrter Herr Kronskij,

anbei übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme die Einstweilige Verfügung, die in kopie an Armee, Verteidigungsminister und Parlament ging.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin

ANHANG.
Zitat:
Einstweilige Verfügung

Hiermit wird folgende Verfügung einstweilig erlassen:

Sämtliche kriegerischen Handlungen von Seiten der Armee auf dem Gebiet der autonomen Gebieten sind zu unterlassen. Sämtliche Angriffsbefehle sind hiermit aufgehoben.


Koskow, 30.08.2009

gez.

Dr. Irina Dustowa
Gerichtspräsidentin
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