Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Aussprache] Wahlgesetz
#1
Die DPA möchte das Wahlgesetz an die aktuelle Verfassung anpassen

Die alte Fassung

Zitat:Wahlgesetz

[color="red"]Präambel
Dieses Gesetz regelt das Wahlrecht zur Duma, zum Ministerpräsidenten sowie zu Volksabstimmungen und dem Wahlamt.[/color]

§1. Wahlperiode & Voraussetzungen
(1)In Andro finden alle sechs Monate freie, gleiche, allgemeine, unmittelbare und direkte Dumawahlen statt und alle 4 Monate Wahlen zum Ministerpräsidenten.
(2)Der Wahlbeginn ist zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode. [color="red"]Der Wahlamtsleiter verkündet dies eine Woche vorher.[/color]
(3)[color="red"]Die Duma ernennt[/color] einen Wahlamtsleiter, dieser führt das Wahlamt bis zu seiner Absetzung.
(a)Sollte sich kein Wahlamtsleiter finden oder sollte man sich nicht einigen können, so amtiert der Wahlamtsleiter der letzen Wahlen. Ist dieser dazu nicht imstande, so ernennt die Regierung einen.
(b)Der Wahlamtsleiter darf kein Mitglied der Regierung sein.
©Die Stimmen werden im Wahlamt per Umfrage ermittelt.
(d)Sollte es Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten bei der Wahl geben ist sie zu annulieren und zu wiederholen. Eine Unregelmäßigkeit ist, dass es mehr Stimmen gibt als möglich sind.

§2. Listenaufstellung
(1)Zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode werden die Listen eröffnet.
(2)Die Listenaufstellung dauert vom Tag der Öffnung genau 5 Tage und endet nicht früher oder später.
(3)Danach beginnt die Wahl.
(4)Folgende Listen sind zulässig:
-Parteienlisten
-Einzelkandidaten
-Sammellisten von Einzelkandidaten
(5)Unzulässig ist die Kombination von Einzelkandidaten und Parteienlisten sowie Sammellisten und Parteienlisten.
[color="red"](6)Zur Wahl des Ministerpräsidenten sind nur Einzelkandidaturen erlaubt.[/color]

§3. Wahlvorgang
(1)Die Wahl beginnt mit der Beendigung der Listenaufstellung und dauert genau 5 Tage.
(2)Sie endet am fünften Tag nach Wahlbeginn.
(3)Nach Wahlende teilt der Wahlleiter die Ergebnisse mit.
(4)Einzug in die Duma erhalten Parteien die mindestens 5% und Einzelkandidaten die mindestens 5% der Stimmen haben.
(5)Stimmen werden immer ab der Hälfte nach der Kommastelle aufgerundet. (2,5 = 3; 2,4 =2 )
(5a)Wenn in einer Pattsituation durch eine Aufrundung mehr Sitze zu vergeben sind als vorhanden, dann erhält die Partei/Liste mit der höheren Nachkommastelle den Zuschlag, die mit den wenigsten geht leer aus.
(6)Die Duma hat sich wie in der Verfassung oder der Geschäftsordnung der Duma zu konstituieren, jedoch spätestens 4 Tage nach der Wahl.
(7) Überhangmandate sind in der Duma möglich.
(8)Sollte wegen der Prozentverteilung eine Stimme nicht zu vergeben sein, so fällt diese an die schwächste Partei/Liste. Gibt es zwei gleichschwache Partein an die, die die jüngste ist, ansonst entscheidet das Los.
[color="red"](9)Sollte im ersten Wahlgang zum Ministerpräsidenten kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, so treten im zweiten Wahlgang die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an.[/color]

§5. Volksabstimmungen
(1)Volksabstimmungen sind gemäß der Verfassungen nötig.
(2)Volksabstimmungen werden vom [color="red"]Wahlamt durchgeführt und von Duma oder Regierung beauftragt[/color].
(3)Volksabstimmungen dauern 5 Tage.
(4)Sie werden im Wahlamt durchgeführt, per Umfrage.
(5)Für das Ermitteln des Ergebnisses reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

[color="red"]§6. Abstimmungsmöglichkeiten
Bei Abstimmungen über nur einen Kandidaten oder die Verfassung oder eine Volksabstimmung gibt es nur die Möglichkeit zu "ja" oder "nein". Die Möglichkeit "Enthaltung" ist nicht möglich.[/color]

§7. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Ich denke das erklärt sich alles von selbst.
#2
Der Abschaffung des Enthalts werde ich nicht zustimmen.
#3
Enthalten macht doch keinen Sinn. Dann geht man einfach nicht zur Wahl.

Optional wäre es möglich, dass Enthaltungen nicht für die nötige Mehrheit mit eingerechnet werden.

Sozusagen 10 abgegeben, davon 2 enthaltungen macht 8 Stimmen
#4
Eben diesen Sinn macht es, zur Wahl zu gehen und zu zeigen, ich bin weder von dieser Seite noch von dieser Seite überzeugt.
#5
Zitat:Original von Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa
Eben diesen Sinn macht es, zur Wahl zu gehen und zu zeigen, ich bin weder von dieser Seite noch von dieser Seite überzeugt.

Dann sollten diese Stimmen aber nicht zur Mehrheitfindung beitragen. Sonst haben wir nie ein Ergebnis bei der Ministerpräsidentenwahl.

Wenn 80% sich enthalten und 15% ja sagen, so sagen letztendlich 3/4 ja und 1/4 , 5%, nein.
#6
Weitere Meinungen?
#7
Sie sprechen ja von Extremfällen. Wenn 80 Prozent der Bevölkerung sich enthalten, drücken sie damit ihr mangelndes Interesse am politischen Prozess aus, was als absolute Zufriedenheit mit dem derzeitigen politischen System zu werten ist. Folglich kann dies als Zustimmung zum Vorschlag gewertet werden, da die Bevölkerung mit der Regierungsarbeit augenscheinlich zufrieden zu sein scheint.
#8
Aber Enthaltungen sollten nicht zur Mehrheitsfindung beitragen.
Oder sollen alle Volksabstimmungen und Ministerpräsidentenwahlen die Option vorsehen? Wer geht schon zur Wahl und enthält sich? Da kann man genau so gut zuhause bleiben.
Enthaltungen blockieren sogar eher die Mehrheitsfindungen, sei sie das Ja oder das Nein
#9
Nun?
#10
Wir stimmen nicht zu, was soll man da noch ergänzen?
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste