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Wahlberechtigte
#1
Ivan IV.
Alexander Jaroslawitsch Newski
Nikolaus Bailow
Johnson Mc Carter

Info wird nur von mir erweitert oder verringert
#2
Wahlberechtigt sind nur Bürger von Andro die:

1. das einundzwanzigste Lebensjahr überschrieten haben
2. den Titel Baron, Graf oder Fürst tragen (Der Zar gild als "Oberster Fürst von Andro" und ist daher Wahlberechtigt).

3. weltische Herrschaften führen, also nicht im Dienste einer Kirche stehen.
4. keine Gefängnishaft absitzen müssen oder mussten.


Wer eine Wahlberechtigung verlangt, muss nicht nur die Punkte erreicht haben sondern auch die Erlaubnis des Zaren so wie des Oberhauspräsident erlangen. Die Wahlberechtigung kann nur mit einer hundert Prozentigen Befürwortung erlangt werden.

Falls die Wahlberechtigung nicht erlangt wurde, darf ein weiterer Antrag nach zwei Monaten wiederholt werden
#3
Darüber müssen wir doch wohl erst einmal abstimmen.Wink
#4
Gilt das nur für das Oberhaus? Nebenbei. Laut Verfassung hat der Zar im Oberhaus keine Stimme Wink
#5
Zitat:Original von Johnson Mc Carter
Ivan IV.
Alexander Jaroslawitsch Newski
Nikolaus Bailow
Johnson Mc Carter

Info wird nur von mir erweitert oder verringert

Bailow sitzt im Unterhaus, er hat seinen Sitz im Oberhaus somit laut Verfassung verloren.
#6
Zitat:Original von Alexander Jaroslawitsch Newski
Gilt das nur für das Oberhaus? Nebenbei. Laut Verfassung hat der Zar im Oberhaus keine Stimme Wink
Das muss man unbedingt ändern.
Sonst sitzen so wenig Leute im Oberhaus, dass es bei Inaktivität weniger Leute sofort geschäftsunfähig wird.
#7
Meine Herren, was schlagen sie vor wie wir das Poblem mit den Mitgliedern lösen?
#8
Diese neue Adlige da, diese Chatarina III. könnte z.B. die Provinz Korgosowa erhalten und somit in den Rat einziehen.
  


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