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SV1501/08 - Zarenreich Andro ./. Lev Gourwitch
#61
Der Zeuge ist somit entlassen, da keien weiteren Fragen mehr sind.

Herr Dr. Schröter, Ihr nächster Zeuge?
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#62
Ich gebe Herrn. Dr. Schröter noch Zeit bis zum 22.11.08, danach ist Herr Gourwitch an der Reihe.
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#63
Vorerst keinen weitern Zeugen Frau Vorsitzende.
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#64
Vielen Dank. Herr Gourwitch, Sie haben nun die Möglichkeit, Zeugen aufzurufen.

Da Herr Gourwitch sich seit längerem nicht gemeldet hat, setze ich bereits jetzt eine Frist. Sie läuft bis zum 28.11.2008. Danach gehe ich davon aus, dass Herr Gourwitch keine zeugen aufrufen möchte und schliesse die Beweisaufnahme.
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#65
Ich schliesse die Beweisaufnahme.

Herr Dr. Schröter, Ihr Schlussplädoyer.
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#66
steht auf

Frau Vorsitzende,

dieser Prozess hat gezeigt, dass alle in der Anklage erhobenen Punkte der Wahrheit entsprachen. Hier nochmal die Punkte im Wortlaut.

§ 27 - Beleidigung
Die Beleidigung einer Person, einer Sache oder einer religiösen oder weltlichen Anschauung wird mit Geldstrafe bestraft.

§ 28 - Verleumdung
Wer wider besseren Wissens, in Bezug auf einen anderen, eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Ansehen zu gefährden geeignet ist, wird mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften begangen ist, mit einer Haftstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.

Da wir hier nun eindeutig feststellen konnten, das die Klage der reinen Wahrheit entspricht, ist eine Haftstrafe zu verhängen. Danke.
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#67
Vielen Dank. Herr Gourwitch hat nun Zeit bis zum 06.12., sein Schlussplädoyer zu halten. Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück.
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#68
Das Gericht zieht sich nun zur Beratung zurück.
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#69
Zitat:
[Bild: untitled4up6.jpg]

Im Strafverfahren SV1501/08 Zarenreich Andro, vertreten durch Reichsstaatsanwalt Dr. Sven Schröter, gegen Lev Guorwitch ergeht durch die I. Strafkammer hiermit

Urteil
im Namen
des Volkes

Der Angeklagte Lev Guorwitch wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2000 Ramwuv verurteilt. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.


Begründung:

Der Angeklagte wurde wegen Veröffentlichung von Flugblättern wegen Beleidigung und Verleumdung angeklagt. Die Reichsstaatsanwaltschaft sah beide Punkte für erfüllt an, da die Personen Axelrod, Ignaf und der zwar nicht namentlich erwähnten Almachenkönig dort beleidigt bzw. verleumndet werden .

Das Gericht kann dem nur teilweise folgen. Das Gericht kann in diesem Prozess nicht abschliessend klären, ob der Almachenkönig als Tyrann bezeichnet werden kann oder nicht. Die Umstände, die zu einer solchen Bezeichnung kommen konnten, wurden nicht näher und eingehend beleuchtet. Der Zeuge Ignaf selbst räumte ein, dass - ich zitiere - "mehr und mehr fügt sich auch der Almachenkönig in das Gefüge unseres Vielvölkerstaates ein." Und weiter: "Er mag eine Mauer gebaut haben, die Situation liegt jedoch in der Vergangenheit und wurde geklärt." Die Situation bleibt somit ungeklärt. Daher kann der Begriff der Verleumdung hier nicht gelten gemacht werden.

Allerdings ist es nicht rechtens - auch nicht im Wahlkampf -, den politischen Gegner mit falschen und beleidgenden politischen Anreden gleich zu stellen. Selbst unter der Voraussetzung, dass der Almachenkönig ein Tyrann wäre, sind es die Zeugen Axelrod und Ignaf deshalb noch lange nicht, nur weil sie den Almachenkönig unterstützen. Der Tatbestand der Beleidigung ist somit erfüllt.

Gegen das Urteil gibt es das Rechtsmittel der Berufung und der Revision nach Paragraph 3 II RStPO.

So verkündet am 13.12.2008.

gez.
Dr. Irinia Dustowa
Reichsgerichtspräsidentin
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#70
:applaus:
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