23.09.2008, 18:08
Zitat:Lev Guorwitsch
Anwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Reichsstaatsanwalt,
hiermit zeige ich an, dass ich Herrn Großherzog Juri von Hardenberg-Arturin anwaltschaftlich vertrete.
Im Auftrag meines Mandanten erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen die ermittelnden Polizeibeamten sowie gegen den Innenminister des Zarenreiches Andro und die Justizministerin des Zarenreiches Andro wegen Freiheitsberaubung bzw. Beihilfe zur Frehietsberaubung, strabar gemäß § 34 i.V.m. § 7 (2) StGB.
Begründung:
Mein Mandat wurde bei seiner Einreise aus dem Staate Tehuri in das Zarenreich Andro am Flughafen Koskow verhaftet. Ihm wurde unter anderem Landesverrat und den Diebstahl und die teilweise Zerstörung der Kronjuwelen des Zarenreiches Andro zu Last gelegt. Daraufhin wurde mein Mandant in Untersuchungshaft genommen. Dies geschah am 16. September 2008. Bis zum heutigen Tage liegt von Seiten des Reichsgerichts kein Haftbefehl gegen meinen Mandanten vor. Seit nunmehr zwei Tagen wird mein Mandant widerrechtlich in Gewahrsam gehalten. Die maximale Frist für eine Untersuchungshaft beträgt 5 Tage. In dieser Zeit sollen sämtliche beweisrelevanten Verhöre abgeschlossen sein.
Die ermittelden Polizisten haben sich somit der Freiheitsberaubung strafbar gemacht.
Sowohl der Innenminister wie auch die Justizministerin schienen über diesen Sachverhalt informiert zu sein, haben aber in ihrer Funktion als Dienstherren nicht gehandelt. Damit sind sie wegen Mittäterschaft anzuklagen.
Koskow, den 23. September 2008
gez.
L. Guorwitsch
Anwalt