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[Abstimmen] RKES
#1
Zitat: Schiedsgericht des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit

Präambel
Diese Resolution begründet das Schiedsgericht des RKES zur Schlichtung interner Fragen und Streitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten und den Delegierten.

§1. Das Schiedsgericht
(1)Das Schiedsgericht heißt "Schiedsgericht des RKES"
(2)Es hat seinen Sitz in Berino, Ascaaron.
(3)Es wird von allen Mitgliedern des RKES annerkannt.
(4)Sollte das Schiedsgericht ein Urteil fällen, so ist dies für alle bindent.
(5)Das Gericht wird nur dann tätig, wenn man es anruft.

§2. Funktion als Richter
(1)Die Delegierten der VV fungieren als Richter.
(2)Sollte jemals ein Richter gegen sein eigenes Land urteilen müssen, so gilt er als befangen und darf an der Sitzung nicht teilhaben.

§3. Aufgaben und Tätigkeiten
(1)Das Schiedsgericht nimmt seine Arbeit auf, sobald ein Delegierter der Vollversammlung eine Beschwerde vorlegt.
(2)Das Schiedsgericht zieht alle Verträge und Resolutionen zur Klärung von Beschwerden zur Hilfe.
(3)Das Schiedsgericht verhandelt und urteilt über
-Streitfälle zwichen Mitgliedsstaaten
-Streitfälle zwischen Delegierten
-Uneinigkeit über die Zuständigkeit
-Feststellung der Verletzung des Gründungsvertrages oder einer Resoltion durch ein Mitglied


§4. Schlussbestimmung
(1)Diese Bestimmung tritt durch die Annahme der Vollversammlung für alle Mitglieder bindent in Kraft.


Stimmen sie mit

ja
nein
enthaltung

Dauer: 72h oder erreichen der Mehrheit
#2
50x ja
#3
25x Ja
#4
50X Ja
#5
Genosse Ignaf stellt fest, dass die Mehrheit erreicht wurde.
#6
Die Mehrheit wurde damit erreicht.
  


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