02.06.2008, 17:07
Gemäß des Wahlgesetzes werden nun die Wahlen zum Oberhaus mit der Listenaufstellung eröffnet.
Für das Oberhaus können sich alle volljährigen Bürger (HIDs, oder NIDs die keine HID in der Reichsregierung oder dem Parlament haben) aufstellen lassen.
Man kann nur für die Provinz oder das Gouvernement kandidieren, in der man wohnhaft ist.
Kandidaten reichen bitte folgende Unterlagen ein
Name:
Provinz: (oder) Gouvernemen:
Die Listenaufstellung geht vom 2.6. bis zum 7.6.
Für das Oberhaus können sich alle volljährigen Bürger (HIDs, oder NIDs die keine HID in der Reichsregierung oder dem Parlament haben) aufstellen lassen.
Man kann nur für die Provinz oder das Gouvernement kandidieren, in der man wohnhaft ist.
Kandidaten reichen bitte folgende Unterlagen ein
Name:
Provinz: (oder) Gouvernemen:
Die Listenaufstellung geht vom 2.6. bis zum 7.6.