23.08.2012, 19:08
Weisung über die Bankeneinlagensicherung
§1. Allgemein
Diese Weisung hat die Aufgabe, das alle Banken sowie Finanz- und Kreditinstitute eine Einlagensicherung vornehmen müssen.
Die Bankeneinlagensicherung dient den Banken als Schutzmaßnahme im Falle einer Inflation oder einer Rezession.
§2. Bankeneinlagen
(1)Die androische Staatsbank legt zur Sicherung 5 Mrd. ARW zurück. Weiterhin zieht sie 1% des sich im Umlauf (Stand 1.9.2012) befindlichen Geldes ein. Diese Maßnahme kann durch die Verringerung des Geldnachdrucks geschehen.
(2)Alle privaten Banken und Finanzinstitute müssen 10% ihres Vermögens und Umsatzes in einer Einlagensicherung zurück halten.
§3. Schlussbestimmung
Diese Weisung ist von ihrer Veröffentlichung an bis zu ihrem Widerruf oder Abänderung in Kraft.
§1. Allgemein
Diese Weisung hat die Aufgabe, das alle Banken sowie Finanz- und Kreditinstitute eine Einlagensicherung vornehmen müssen.
Die Bankeneinlagensicherung dient den Banken als Schutzmaßnahme im Falle einer Inflation oder einer Rezession.
§2. Bankeneinlagen
(1)Die androische Staatsbank legt zur Sicherung 5 Mrd. ARW zurück. Weiterhin zieht sie 1% des sich im Umlauf (Stand 1.9.2012) befindlichen Geldes ein. Diese Maßnahme kann durch die Verringerung des Geldnachdrucks geschehen.
(2)Alle privaten Banken und Finanzinstitute müssen 10% ihres Vermögens und Umsatzes in einer Einlagensicherung zurück halten.
§3. Schlussbestimmung
Diese Weisung ist von ihrer Veröffentlichung an bis zu ihrem Widerruf oder Abänderung in Kraft.
So.