22.03.2008, 13:04
Zitat:Abkommen über die Zusammenarbeit der
Androischen Staatsbahn (im folgenden ASB genannt)
und der
Krolockische Staatseisenbahn (im folgenden KSE genannt)
1. Beide Gesellschaften vereinbaren, sich Gegenseitig zum Wohl aller Fahrgäste zu Unterstützen und zusammen zu Arbeiten.
2. Die KSE ist berechtigt alle Gleisanlagen der ASB zu nutzen und umgekehrt.
3. Beide Gesellschaften versuchen stets ein einheitliches Preisniveau zu wahren.
Koskow
22. März 2008
Genosse Ignaf
Antonin I.
Sehr gut!