Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antonin zu Besuch
#21
Zitat:Abkommen über die Zusammenarbeit der

Androischen Staatsbahn (im folgenden ASB genannt)

und der

Krolockische Staatseisenbahn (im folgenden KSE genannt)

1. Beide Gesellschaften vereinbaren, sich Gegenseitig zum Wohl aller Fahrgäste zu Unterstützen und zusammen zu Arbeiten.
2. Die KSE ist berechtigt alle Gleisanlagen der ASB zu nutzen und umgekehrt.
3. Beide Gesellschaften versuchen stets ein einheitliches Preisniveau zu wahren.

Koskow

22. März 2008

Genosse Ignaf

Antonin I.

Sehr gut!
Zitieren
#22
Dann betrachte ich den Vertrag als gültig, nur noch Ihre Unterschrift bitte.
Zitieren
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste