12.08.2009, 09:30
Zitat:Gerichtshof der Föderalen Republik Andro
Die Gerichtspräsidentin
An
Irina Filipowna Gortschakowa
Sehr geehrte Frau Gortschakowa,
leider kann ich Ihren Antrag so nicht bearbeiten, da nach Paragraph 2 I der Reichsstrafprozeßordnung (RStPO) kann lediglich die Reichsstaatsanwaltschaft Klage im Strafprozess erheben. Sollten Sie einen Strafprozess anstreben, bitte ich sie, die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren, die diese Klage zu übernehmen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin