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Zentralverwaltung des Föderationsgerichtshofes (Anträge, Termine, Post etc.)
#71
Die ablehnende Reaktion des Staatsanwalts lässt ihn doch sehr an der gebotenen Neutralität des Gerichtshofes zweifeln.
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#72
Nochmal: kann kein Vergehen gemäß Strafgesetzbuch oder Verfassung erkennen, weshalb es KEIN Strafverfahren gibt. Über eine Zivilklage entscheidet das Gericht
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#73
Die Staatsanwaltschaft ist höchstwahrscheinlich nicht unabhängig und schuldet dem Präsidenten noch ein paar Gefallen.
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#74
Zunächst: Staatsanwaltschaft und Gerichte arbeiten unabhängig. Weiterhin wurde ich Staatsanwaltschaft, da war der aktuelle Präsident noch kein Präsident. Und: ich kann bei dieser Klage KEINEN Ansatz dafür erkennen, das ein öffentliches Interesse gegeben ist, das mich dazu veranlasst, durch den Staat eine Anklage zu erheben.
DAHER ist ihre Klageerhebung ein reiner Zivilprozess. Wäre er so oder so, nur das die Staatsanwaltschaft nicht als Kläger auftritt. Die Sache wurde geprüft und nach den androischen Gesetzen konnte kein strafbares vergehen festgestellt werden.
Weiterhin nimmt die Staatsanwaltschaft auch keine offenbar politisch motovierten Anklagen an!
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#75
Was? Ich finde dass das ein Verfassungsbruch ist, verdammt nochmal. Das ist ja wirklich die reinste Schweinerei!

Ob wir es hier mit einem Verfassungsbruch zu tun haben, entscheiden doch nicht Sie eingebildeter Hansel - sondern die Richter. Sie können doch auch keine Klagen ablehnen, weil sie ihnen politisch motiviert vorkommen? In welchem Land leben wir denn hier, wo Beamte eigenständig darüber entscheiden, ob eine Klage überhaupt vor das Gericht kommt?

Mir ist nicht bewusst, wie sie nach den öffentlichen Diskussionen kein öffentliches Interesse erkennen können. Glauben Sie mir, sollten wir irgendwann einmal in Verantwortung kommen, dann werden Leute wie sie nicht mehr das Recht beugen.
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#76
:applaus:
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#77
Es wäre wünschenswert, dass die Föderationsrichter sich zu diesem Vorgang äußern. Immerhin sind wir hier im Gerichtshof.
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#78
Der Föderationsgerichtshof bestätigt, dass die Verfassungsbeschwerde dem Föderationsgerichtshof ordnungsgemäß zugegangen ist und nun bearbeitet wird.
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#79
Ich danke dem Gericht.

Herr Generalstaatsanwalt, ich werde an die Regierung schreiben und ihre sehr verdrehte Rechtsauffassung schildern. Der Regierung wird nichts übrig bleiben, als ihre Entlassung bei der Duma zu erwirken.
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#80
Gospidj Fjodorow, haben sie eine juristische Ausbildung? Mir scheint, sie wissen nicht genau was ein Verfassungsbruch ist oder eine Rechtsbeugung.
Jedoch könnte ich sie wegen Bedrohung, Beleidigung und angekündigtem Amtsmissbrauch anklagen.
Um es für sich noch einmal verständlich zu machen: sie haben eine, offensichtliche, Zivilklage direkt beim Gericht eingereicht, nicht bei der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft hat aber Einsicht in alle Klagen die den Staat betreffen. Aus meiner sicht, nicht der des Gerichts, besteht keine Notwendigkeit für eine Klagerhebnung durch die Staatsanwaltschaft, da mir aus ihrer Klage heraus kein konkretes Vergehen genannt wurde.
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