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Zwischen den Außenministern der Schwyz Demokratischen Republik und FR Andro
#11
Die Freiheit der Völker, das scheint dem neuen Vukan da in Severanien nicht sehr wichtig zu sein, Herr Kronskij. Wink

Was haben Sie eigentlich geplant - wie stehen Sie zu einem möglichen Grundlagenvertrag zwischen der SDR und Andro?
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#12
Naja ich glaube Severanien weiss um seine weltpolitische Stellung und militär-wirtschaftlichen Ressourcen.

Nun ich wollte entweder eine gemeinsame Erklärung als Beginn der diplomatischen Beziehungen vorschlagen oder ein Exekutivabkommen.
Dies ist bei uns so üblich. Also ein Vertrag zwischen den Regierungen. Dieser ist, da nicht durch das androische Parlament abgesegnet, völkerrechtlich offiziell nicht bindent. Bisher wurden diese Abkommen aber ernst genommen und dienen dazu, Vertrauen aufzubauen.

Sähe dann so aus:


Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung von [Staat]


Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Nationen Andro und [Staat] erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§.3 Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für Beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

[Unterschrift MP Andro]

[Unterschrift Regierung der anderen Nation]
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#13
Ich wäre mit einem Exekutivabkommen sehr zufrieden. Desweiteren schlage ich vor, dass wir nicht lange zögern und gegenseitig Botschaften eröffnen.
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#14
Botschaften sind nur mit einer völkerrechtlichen Grundlage möglich, die das Exekutivabkommen nicht hergibt. Jedoch Konsulate. Wenn sie es anders bei sich nennen möchten, gerne.

Ich würde übrigens noch einmal auf Huangzhou zurück kommen. Wir sehen dessen Beitritt zum MP ja etwas skeptisch, da inmitten Renzias und der ARS nun ein Mitglied eines Militärbündnisses liegt.
Die ARS wie Andro sind dahingehend recht besorgt und arbeiten zusammen noch an einer Erklärung.
Ich möchte ihnen aber bereits die androische Position überbringen, dass wir keinerlei militärischen Austausch, eine Stationierung von Kriegsgeräten oder sonstige militärische Aufrüstung in und um Andro/Renzia dulden werden.
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#15
Wir unterschieden bisher nicht streng zwischen Konsulat und Botschaft. Wenn Sie jedoch auf eine Unterscheidung wertlegen, werden wir uns Ihrer Meinung beugen.

Huangzhou hat - ohne jeglichen Druck aus ausländischen Kreisen - entschieden, dem SBFBZ und ihrer zweiten Ebene, dem militärischen Pakt, beizutreten. Genau so hatte Huangzhou die Möglichkeit, der ARS beizutreten. Wir sehen also, dass dieses Land anscheinend Gründe dafür hatte, warum es sich im militärischen Pakt des SBFBZ engagieren möchte, dazu kann beispielsweise auch der Schutz durch Staaten wie Aurora oder der SDR gehören. Die Verteidigungspolitik Huangzhous muss, solange kein anderer Staat in irgendeiner Weise involviert wird, respektiert werden.
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#16
Sie können es gerne Botschaft nennen, aber nur damit sie es wissen. Die Botschaftist für uns die völkerrechtliche Vertretung. Das Konsulat dient mehr den eigenen Staatsbürgern im Ausland, als Nachrichtenbüro etc. Es ist also die Vorstufe.

Nun Huangzhou hat jedes Recht, aber der MP/SBFBZ bzw. dessen Mitglieder sollte keinerlei militärische Ambitionen in Huangzhou anstreben. Das würde das Gleichgewicht in Renzia stören, zumal sich Hunagzhou, obgleich es in Renzia liegt, auf Tengoku und in dem fast nur Chinopen wohnen für einen politischen Verbündeten sehr weit weg entschieden.
Entsprechend der ARS Meinung bzw der in Renzia gängigen Auffassung, entspricht dieses Denken nicht dem kollektiven Harmonieverständis der Region.
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#17
...wobei man natürlich auch hinterfragen (dürfen) sollte, inwiefern die ARS überhaupt eine Verbindlichkeit für alle Staaten Renzias darstellt? Wenn der ARS etwas nicht passt, kann es Huangzhou ja eng genommen egal sein, da Huangzhou nun mal nicht Mitglied der ARS ist. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die SDR keine Pläne hatte und hat, irgendwelche militärische Vorrichtungen in Huangzhou zu errichten und zu betreiben, wobei natürlich unterstrichen werden muss, dass im Ernstfall alles getan wird, um Huangzhou zu schützen.

Zitat:Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Schwyzerischen Demokratischen Republik

Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Föderale Republik Andro und die Schwyzerische Demokratische Republik erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§3. Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

[Unterschrift MP Andro]

[Unterschrift Regierung der SDR]
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#18
Die ARS zwingt niemanden, ebenso wenig tangieren wir die Beständigkeit anderer Nationen. Für uns ist Huangzhou ein Thema für Chinopien und/oder Tengoku. Uns geht es vor allem darum, dass niemand dort eine größere Militärpräsenz errichtet.
Und ich dachte hier auch weniger an die SDR, sondern den MP als ganzes oder seine anderen Mitglieder.

Als Gast dürfen sie natürlich zuerst unterschreiben,

reicht einen Füller
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#19
Danke!

Dass Kronskij nicht die militärischen Aktivitäten der SDR gemeint hatte, sondern eher die der anderen Mitglieder des Martinsthaler Paktes - Aurora - war Albrecht klar, aber weiter kommentierte er die Sache nicht. Er nimmt den Füller nickend an und unterschreibt.

Zitat:Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Schwyzerischen Demokratischen Republik

Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Föderale Republik Andro und die Schwyzerische Demokratische Republik erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§3. Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

[Bild: albrecht-sig.png]
Walter Albrecht, 12.November 2013 in Koskow
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#20
Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Schwyzerischen Demokratischen Republik

Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Föderale Republik Andro und die Schwyzerische Demokratische Republik erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§3. Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

[Bild: albrecht-sig.png]
Walter Albrecht, 12.November 2013 in Koskow


[Bild: siegel_aa_kronskij.jpg]




Es freut mich, das unsere Nationen den ersten Weg der gemeinsamen Beziehungen beschreiten. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

reicht Albrecht die Hand, wärend die Füller als Andenken gereicht werden

Möchten wir nun zum Abendessen schreiten?
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