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Abwesenheit des Präsidenten
#11
Gospodin Lebedew und ich haben uns nun offiziell an den Gerichtshof gewandt. Ich denke aus unserer Argumentation werden der Verfassungsbruch, wie auch die Unvereinbarkeit der Handlungen des Präsidenten mit den Ukas der Regierung klar deutlich und ich bin sicher, dass die Föderationsrichter diesem Umstand mit der vollen Härte das androsischen Rechts, so wie es für jeden Bürger in diesem Land gilt und gelten muss, Rechnung zollen werden.
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#12
Nicht das die Abwesenheit des Präsidenten gut wäre, aber ich bezweifel, dass das als Amtsmissbrauch gilt.
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#13
Nein, darum geht es mir auch nicht. Im Anklagepunkt der andauernden Abwesenheit wird dem Präsidenten die "Verletzung der Amtspflichten" vorgeworfen - die Verfassung sieht in diesem Fall eine Absetzung durch den Gerichtshof vor.
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#14
Und richtig so. Wir müssen einen Präsidenten wählen, dem das Wohlergehen des Volkes ernsthaft am Herzen liegt.
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