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Ich habe lediglich einen Beschluss der königlichen Ratsversammlung verkündet, welche diesen nach ordnungsgemäßer Abstimmung gefasst hat, wie es als ihr Präsident meine Pflicht. Sollte diese allerdings formelle Fehler gemacht haben, übernehme ich dafür qua Amt die politische Verantwortung.
Ich muss sie allerdings darüber in Kenntnis setzen, dass es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derzeit gültige Verfassung gibt, welche von der Ratsversammlung ebenso geäußert wurden.
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Ein Beschluss zeichnet sich dadurch aus, dass eine Abstimmung vorangegangen ist. Eine solche konnte ich in den Protokollen nicht finden.
Das ist ein gravierender formeller Fehler. Zudem stand es der Ratsversammlung nach der vormals gültigen Verfassung nicht zu die Verfassung zu ändern, der zweite grobe formale Fehler.
Ihre Bedenken hatten Sie bereits vorgetragen, deshalb arbeiteten wir an einer Änderung. Doch sollte die Ratsversammlung, wie ich in unserem letzten Gespräch mitteilte, nur drüber schauen und Vorschläge machen, nicht einfach die alte aushebeln und eine neue Einsetzen.
Die von meiner Frau eingesetzte neue Verfassung hat gültigkeit, sie ist ein Kompromiss aus den Interessen der Krone und den Interessen des Volkes.
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Gibt es sonst noch etwas?
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Vorerst nicht.
Ich bitte Sie mich zum Gericht zu begleiten und mich zu beraten.
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Selbstverständlich, wasch Welichestwo.