08.03.2012, 01:56
Wasche Kolega,
ich möchte hiermit die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Aussprache stellen:
Die Frist derer die als Abwesend gelten, sollte von derzeit 28 Tagen auf 60 erhöht werden. Zudem ist die Annahme, jemand sei verstorben nach 12 Monaten zu streichen. Sie ist aus meiner sicht obsolet.
Spasiba,
ich möchte hiermit die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Aussprache stellen:
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Änderung von §4. des Staatsbürgerschaftsgesetzes zum Inhalt
§ 4 Inaktivität
(1)Staatsbürger die über einen Zeitraum von 60 Tagen nicht anwesend
(eingelogt) waren, gelten als "Auf Reisen" und sind außer Landes. In
diesem Zeitraum kann man sein Wahlrecht nicht wahrnehmen.
(2) Bürger die "Auf Reisen" sind und heimkehren müssen sich bei der Verwaltung der Staatsbürgerschaften melden.
(3) Bürger, die über einen Zeitraum von 12 Monaten abwesend sind, gelten als verschollen oder verstorben.
§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Änderung von §4. des Staatsbürgerschaftsgesetzes zum Inhalt
§ 4 Inaktivität
(1)Staatsbürger die über einen Zeitraum von 60 Tagen nicht anwesend
(eingelogt) waren, gelten als "Auf Reisen" und sind außer Landes. In
diesem Zeitraum kann man sein Wahlrecht nicht wahrnehmen.
(2) Bürger die "Auf Reisen" sind und heimkehren müssen sich bei der Verwaltung der Staatsbürgerschaften melden.
(3) Bürger, die über einen Zeitraum von 12 Monaten abwesend sind, gelten als verschollen oder verstorben.
§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Die Frist derer die als Abwesend gelten, sollte von derzeit 28 Tagen auf 60 erhöht werden. Zudem ist die Annahme, jemand sei verstorben nach 12 Monaten zu streichen. Sie ist aus meiner sicht obsolet.
Spasiba,