ich möchte hiermit die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Aussprache stellen:
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Änderung von §4. des Staatsbürgerschaftsgesetzes zum Inhalt
§ 4 Inaktivität
(1)Staatsbürger die über einen Zeitraum von 60 Tagen nicht anwesend
(eingelogt) waren, gelten als "Auf Reisen" und sind außer Landes. In
diesem Zeitraum kann man sein Wahlrecht nicht wahrnehmen.
(2) Bürger die "Auf Reisen" sind und heimkehren müssen sich bei der Verwaltung der Staatsbürgerschaften melden. (3) Bürger, die über einen Zeitraum von 12 Monaten abwesend sind, gelten als verschollen oder verstorben.
§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Die Frist derer die als Abwesend gelten, sollte von derzeit 28 Tagen auf 60 erhöht werden. Zudem ist die Annahme, jemand sei verstorben nach 12 Monaten zu streichen. Sie ist aus meiner sicht obsolet.
dem kann ich nur zustimmen, wenn gleichzeitig die Anwesenheit als "Verfassen eines innersimulativen Beitrags" definiert wird. Die bisherige Regelung begünstigt nur Karteileichen, die sich einmal pro Monat einloggen ohne irgendetwas zur Aktivität beizutragen.
Gesetz über den Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung, die Rechte und Pflichten sowie der Verlust der Staatsbürgerschaft.
§ 1 Einbürgerung
(1) Die Einbürgerung wird durch die Verwaltung der Staatsbürgerschaften, welches dem Innenministerium untersteht, geleitet.
(2) Folgende Daten müssen angegeben werden:
-Vorname
-Vatersname
-Nachname
-Geburtstag
-Provinz
-Wohnsitz
-andere Staatsbürgerschaften
(3) (a)Die Staatsbürgerschaft wird mir Annahme des Antrags durch das Innenministerium verliehen.
(b)Das Wahlrecht für Neubürger kann durch das Wahlgesetz bestimmt werden, muss aber nach spätestens 30 Tagen verliehen werden.
(4)Bei der Einbürgerung ist ein Eid auf die Verfassung zu leisten. Er lautet:"Ich, Name, schwöre hiermit feierlich, dass ich der Verfassung, dem Volk und dem Land Andro meine ewige Treue schwöre. Ich gelobe meine Heimat gegen alle inneren und äußeren Feinde zu verteidigen. Ich gelobe die Demokratie zu fördern und mich aktiv in das Arbeitsleben Andos einbringe"
(5) Das Innenministerium kann eine Einbürgerung verweigern, wenn dazu ein Grund besteht, z.B. Terrorismus, verfassungsfeindliche Tendenzen.
(6) Personen deren Einbürgerung verweigert wurde, können vor Gericht die Einbürgerung einklagen.
§ 2 Rechte und Pflichten
(1) Jeder Bürger der Föderalen Republik Andro hat alle Rechte und Pflichten die ihm durch die Verfassung und Gesetze des Landes gegeben sind.
(2) Wahlberechtiger Bürger im Sinne dieses Gesetzes und der Verfasssung ist, wer in das Wahlregister eingetragen ist. Weiteres regelt das Wahlgesetz.
(3) Jeder Bürger hat die staatsbürgerliche Pflicht die Verfassung zu wahren.
(4) Jeder Staatsbürger hat das Recht mehrere Staatsbürgerschaft zu besitzen.
(5) Nur Staatsbürger können höhere Beamtemposten oder Staatsämter bekleiden.
§ 3 Ausbürgerung
(1) Die Staatsbürgerschaft der Föderalen Republik Andro kann nur entzogen werden, wenn sie durch Täuschung, oder Drohung, oder auf andere Art und Weise erschlichen wurde.
(2) Die Staatsbürgerschaft erlischt nur durch Tod oder Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die mit der Abgabe der androischen eingeht.
§ 4 In-Kraft-Treten
(1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
(2) Es ersetzt das alte StabüG.
dem kann man so nachkommen. Ich würde zudem noch gerne eine Änderung bezüglich multipler Staatsbürgerschaften einführen.
1. man kann maximal neben der androischen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen und nur wenn 2. es eine vertragliche Übereinkunft zwischen Andro und dem Staat besteht.
ich beantrage den § 3 der Vorlage folgendermaßen zu ändern.
§ 3
(1) Die Staatsbürgerschaft der Föderalen Republik Andro kann nur entzogen werden, wenn sie durch Täuschung, oder Drohung, oder auf andere Art und Weise erschlichen wurde.