19.07.2011, 21:41
§1. Allgemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Funktion das Hochschulgesetz zu ändern.
(2)Als neue offizielle Abkürzung für das Gesetz wird "HoSchuGe" eingeführt.
(3)Paragraph §3 des HoSchuGe wird wie folgt geändert.
§3 Finanzierung
(1)Hochschulen werden vom Staat finanziert, müssen jedoch gleichzeitig Zeugnis über ihre Arbeit ablegen.
(2)Das Erststudium an einer Hochschule innerhalb der Föderalen Republik Andro in öffentlicher Trägerschaft ist grundsätzlich kostenfrei. Ausnahmen hiervon können durch Gesetz erlassen werden.
Als Erststudium im Sinne dieses Gesetzes gilt das erstmalige Aufnehmen eines Studiums an einer Hochschule innerhalb der Föderalen Republik Andro in öffentlicher Trägerschaft und deren Beendigung aus freiwilligen Gründen, der Exmatrikulation, des Bestehens-, oder Nichtbestehens der jeweiligen Abschlussprüfung.
(3)Ausländische Studierende an Hochschulen innerhalb der Föderalen Republik Andro haben am Anfang jedes Studiensemesters eine Semestergebühr von 300 ARW an ihre Hochschule zu entrichten.
Gleiches gilt für androische Studierende, welche die Regelstudienzeit ihres Studienganges um mehr als zwei Semester überschreiten, oder ein Zweitstudium beginnen.
(4)Zur Finanzierung des Studiums können bedürftige androische Studierende auf Antrag an das androische Innenministerium Studienunterstützung beantragen.
§2. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Wasche Kolega,
ihnen liegt mit Drucksache [1-2-19072011] der Antrag der Regierung zur Änderung des Hochschulgesetzes vor.
Das erste Wort hat der Antragsteller Kolega Malechski. Danach der zuständige Resortminister.
Anschließend ist die Debatte eröffnet.