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[1-2-19072011] Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes - Druckversion

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[1-2-19072011] Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes - Andrej Louwowitsch Kronskij - 19.07.2011


§1. Allgemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Funktion das Hochschulgesetz zu ändern.
(2)Als neue offizielle Abkürzung für das Gesetz wird "HoSchuGe" eingeführt.
(3)Paragraph §3 des HoSchuGe wird wie folgt geändert.

§3 Finanzierung
(1)Hochschulen werden vom Staat finanziert, müssen jedoch gleichzeitig Zeugnis über ihre Arbeit ablegen.
(2)Das Erststudium an einer Hochschule innerhalb der Föderalen Republik Andro in öffentlicher Trägerschaft ist grundsätzlich kostenfrei. Ausnahmen hiervon können durch Gesetz erlassen werden.
Als Erststudium im Sinne dieses Gesetzes gilt das erstmalige Aufnehmen eines Studiums an einer Hochschule innerhalb der Föderalen Republik Andro in öffentlicher Trägerschaft und deren Beendigung aus freiwilligen Gründen, der Exmatrikulation, des Bestehens-, oder Nichtbestehens der jeweiligen Abschlussprüfung.
(3)Ausländische Studierende an Hochschulen innerhalb der Föderalen Republik Andro haben am Anfang jedes Studiensemesters eine Semestergebühr von 300 ARW an ihre Hochschule zu entrichten.
Gleiches gilt für androische Studierende, welche die Regelstudienzeit ihres Studienganges um mehr als zwei Semester überschreiten, oder ein Zweitstudium beginnen.
(4)Zur Finanzierung des Studiums können bedürftige androische Studierende auf Antrag an das androische Innenministerium Studienunterstützung beantragen.

§2. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Wasche Kolega,

ihnen liegt mit Drucksache [1-2-19072011] der Antrag der Regierung zur Änderung des Hochschulgesetzes vor.

Das erste Wort hat der Antragsteller Kolega Malechski. Danach der zuständige Resortminister.

Anschließend ist die Debatte eröffnet.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 21.07.2011

Gospodin Malechski?


- Iwan Georgowitsch Malechski - 22.07.2011

tritt ans Rednerpult


Uwoschamije Gospodin President, dami i gospod wasche kolegi,

der ungehinderte Zugang zu Bildung und Wissenschaft war und ist ein Ziel unserer republikanischen Verfassung. Bildung und Wissen und damit auch Macht soll nicht das Privileg einiger weniger sein, sondern für alle offen stehen, denn dies ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Bildung ist ein Grundrecht.

Daher legt die Regierung ihnen heute ein Änderungsgesetz zum Hochschulgesetz vor.

Dieses Änderungsgesetz beinhaltet im wesentlichen die folgenden Punkte:

1. Das Erststudium an einer staatlichen Universität ist für alle Androskis generell kostenfrei.
2. Bedürftige Studenten können eine staatliche Studienunterstützung beantragen.

Hierdurch sichern wir, dass das Aufnehmen eines Studiums und somit der Zugang zur höheren Bildung kein Vorrecht einer kleinen privilegierten Schicht bleibt, sondern das Tor zur höheren Bildung allen offensteht unabhängig von Herkunft und Einkommen.
Mit diesem Gesetz machen wir einen weiteren großen Schritt um das Freiheits- und Gleichheitsversprechen unserer Verfassung in die Realität umzusetzen.

Aufgrunddessen bitte ich um ihre Zustimmung zu diesem Gesetz!

Lasst uns vorangehen auf dem Weg der Freiheit, Gleichheit und Demokratie und Leuchtturm der freien Völker dieser Erde sein!

Spasibo!


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 28.07.2011

Wasche Kolega,

die Erhebung von Studiengebühren für ausländische Studierende ist aus Sicht der androischen Regierung eine soziale und ökonomische Notwendigkeit. Auch weiterhin sollen androische Studenten kostenfrei durch ihr Studium kommen.
Da nun aber ausländische Studenten hierzulande nach ihrem Studium selten bis gar nicht verweilen, würden mit Steuergeldern deren Studium finanziert. Dies könnte sich schnell zu einem dauerhaften Finanzierungsproblem entwickeltn und würde die Fürsorge des Staates schnell in eine ungerechte Schieflage führen.
Da ausländische Studierende ohnehin meist nur wenige Semester hier bleiben, erachten wir 300 Ramwuw pro Semester als einen geringen aber nötigen Betrag zur Grundsicherung des Studiums.
Weiterhin ist dies auch deshalb notwendig, da im Ausland Studiengebühren üblich sind und die eigenen androischen Studenen somit im Ausland zahlen müssten, ausländische Studenten aber nicht bei uns.

Danke.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 30.07.2011

Gibt es weitere Meldungen?


- Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 03.08.2011

Nicht meinerseits. Ich unterstütze die neue Regelung.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 03.08.2011

Dann stimmen wir morgen ab.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.08.2011

Stimmen Sie der Änderung der Hochschulgesetzes zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 16.08.2011

Stimmen Sie der Änderung der Hochschulgesetzes zu?

[101] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!


- Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 18.08.2011

Stimmen Sie der Änderung der Hochschulgesetzes zu?

[51] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!