Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Besprechung Wirtschaft - Verteidigungsministerium
#21
schlägt eine Karte auf

Der Weltraumbahnhof inklusive Kasernen, Kontroll- und Forschungszentrum wird im Osten Almachistans entstehen.
Etwa 30 Kilometer nördlich von Milanow, Gospodin Tschernenko.
Zitieren
#22
Also alles an einem Ort? Gut. Ich werde meine Firma dann anweisen.
Wir schätzen, dass der Bau so ziemlich genau 1,2 Mrd. Ramwuw kosten wird.
Zitieren
#23
Ja die Regierung sollte dann denke ich doch mal langsam einen Vertrag mit den hier Anwesenden vereinbaren.
Zitieren
#24
weist seine Sekretärin an, entsprechende Verträge aufzusetzen

*so* Könntest du das vielleicht machen. Ich hab dazu im Moment leider keine Zeit.*so*
Zitieren
#25
macht sich ans Werk
Zitieren
#26
Vertrag zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro sowie der Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (Androische Luftstreitkräfte) mit den
Firmen CTKS - Inhaber Alexander Newski
Tschernenko & Co. mbh - Inhaber Nikita Tschernenko
und
AAK - Inhaber Wladimir Juschtschenkowitsch

1. Inhalt des Vertrags
a) Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips, EDV-Geräten, IT-Technologie sowie Techniken und Anwendungen für Satelitten und weitere Gerätschaften für die Raumfahrt.
  1. Forschung und Entwicklung
    Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (WWSA)
    Universität Korgowskij

    Produktion
    CTKS
    [/list=1]

    b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit dem Bau eines Weltraumbahnhofs 30km nördlich von Milanow. Die dazugehördenen Komplexe sind vier Startrampen, Kontrollzentrum, Testgelände, Forschungszentrum, Kasernen mitsamt Wohneinrichtungen,Astronautenkomplex.
    1. Planung und Durchführung des Bauvorhabens
      Tschernenko & Co. mbH
      [/list=1]

      c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Tests von Raketen für zivile wie militärische Zwecke.
      Hierbei dürfen militärische Flugkörper eine Reichweite von 5.000km nicht überschreiten. Hierzu wird in Almachistan per Dekret ein Testgelände eingerichtet.
      1. Forschung, Entwicklung, Produktion, Tests
        AAK

        Tests
        WWSA
        [/list=1]

        d)Alle staatlichen, militärischen und zivilen Partner dieses Vertrags sind an eine absolute Geheimhaltung gebunden. Informationsaustausch erfolgt nur mit den in diesem Vertrag genannten Stellen, Organisationen und Firmen an und durch allerhöchste Stelle.
        Missbraucht führt zum Vertragsausschluss.
        Dies gilt solange, bis die Regierung oder Armee etwas anderes verlautbaren lässt.

        2. Laufzeit
        a)Der Bau des Weltraumbahnhofs wird mit 6 Monaten bemessen. Eine maximale Verzögerung von einem Monat liegt innerhalb der Kulanz.
        b)Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips und den dazugehördenen weiterführenden Anwendungen obliegt im Rahmen für die Dauer dieses Programms und Vertrags der Luftwaffe, der Universität Korgowska und der CTKS bis zur Beendigung des Vertrags oder des Programms. Die Freigabe für Forschung, Produktion und Entwicklung ziviler Komponente für andere Firmen erfolgt nach 12 Monaten nach Vertragschluss.
        Die Freigabe militärischer Anwendungen obliegt nur der Luftwaffe und der Regierung.
        c)Forschung, Entwicklung und Produktion von zivilen Raketen obliegen der AAK für die Dauer des Vertrags und des Programms. Die AAK kann auch nach Beendigung der Laufzeit weiter an den genannten Punkten arbeiten.
        Die Luftwaffe behält sich als alleinige die Nutzung und Forschung der militärischen Anwendungen vor.
        d)Sobald der Weltaumbahnhof besteht, und es erste Raketen mit Mikrochipkomponenten gibt, wird die Regierung eine unabhängige zivile Weltraumbehörde ins Leben rufen, die an die Stelle der Regierung in diesem Vertrag treten wird.

        3. Zahlungsmodalitäten
        a)Die Regierung der Föderalen Republik Andro zahlt für den Bau des Weltraumbahnhofs 1.200.000.000 ARW an die Firma Tschernenko & Co. mbH.
        Es gilt dabei 2.a).
        b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Universität Korgowska für Forschung und Entwicklung jeweils 500.000.000 ARW und 250.000.000 ARW.
        c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Firma CTKS einmalig 100.000.000 ARW und für die Produktion pro Mikrochip oder technischer Anwendung, Pläne oder sonstiger Produkte im Bereich der Weltraumtechnik jeweils zwischen 10 bis 1.000 ARW pro Komponente. Die genaue Höhe der Zahlung wird vor Ort durch Gutachter bestimmt. Die Firma CTKS darf nach Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche zivilen Patente und Baupläne behalten.
        d)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen der AAK für die Forschung und Entwicklung von zivilen wie militärischen Raketen 1.000.000.000 ARW. Für die Produktion wird ein Preis von der Größe der jeweiligen Raketen abhängig gemacht. Hierbei zahlt die Regierung pro Meter Höhe des Flugkörpers 50.000 ARW. Bei der Beendigung des Projekts kann die AAK weiterhin in eigenverantwortung zivile Raketen herstellen. Militärische Raketen darf sie nur auf Bestellung der Armee produzieren.
        e)An eine zu gründene zivile Weltraumbehörde wird die Regierung ein angemessenen Budget entrichten. Die Zahlungsmodalitäten werden dann von der Regierung auf diese Behörde übertragen.

        4. Vertragsbeendigung
        a)Der Vertrag gilt für alle Parteien als beendet, wenn alle Ziele erreicht werden.
        b)Der Vertrag gilt für eine Partei als beendet, wenn die Regierung sie vom Vertrag auschließt.
        c)Der Vertrag gilt als beendet, wenn das Projekt nicht erfolgreich verläuft.



        Für die Regierung


        Für die Luftwaffe


        Für die Universität Korgowskij


        Für die CTKS


        Für Tschernenko & Co. mbH


        Für die AAK


        i.A.
        Ljudmila Alexandrowna Androwa
        Staatsekretärin
        Koskow den 16. August 2010

Zitieren
#27
wartet
Zitieren
#28
Vertrag zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro sowie der Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (Androische Luftstreitkräfte) mit den
Firmen CTKS - Inhaber Alexander Newski
Tschernenko & Co. mbh - Inhaber Nikita Tschernenko
und
AAK - Inhaber Wladimir Juschtschenkowitsch

1. Inhalt des Vertrags
a) Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips, EDV-Geräten, IT-Technologie sowie Techniken und Anwendungen für Satelitten und weitere Gerätschaften für die Raumfahrt.
  1. Forschung und Entwicklung
    Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (WWSA)
    Universität Korgowskij

    Produktion
    CTKS
    [/list=1]

    b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit dem Bau eines Weltraumbahnhofs 30km nördlich von Milanow. Die dazugehördenen Komplexe sind vier Startrampen, Kontrollzentrum, Testgelände, Forschungszentrum, Kasernen mitsamt Wohneinrichtungen,Astronautenkomplex.
    1. Planung und Durchführung des Bauvorhabens
      Tschernenko & Co. mbH
      [/list=1]

      c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Tests von Raketen für zivile wie militärische Zwecke.
      Hierbei dürfen militärische Flugkörper eine Reichweite von 5.000km nicht überschreiten. Hierzu wird in Almachistan per Dekret ein Testgelände eingerichtet.
      1. Forschung, Entwicklung, Produktion, Tests
        AAK

        Tests
        WWSA
        [/list=1]

        d)Alle staatlichen, militärischen und zivilen Partner dieses Vertrags sind an eine absolute Geheimhaltung gebunden. Informationsaustausch erfolgt nur mit den in diesem Vertrag genannten Stellen, Organisationen und Firmen an und durch allerhöchste Stelle.
        Missbraucht führt zum Vertragsausschluss.
        Dies gilt solange, bis die Regierung oder Armee etwas anderes verlautbaren lässt.

        2. Laufzeit
        a)Der Bau des Weltraumbahnhofs wird mit 6 Monaten bemessen. Eine maximale Verzögerung von einem Monat liegt innerhalb der Kulanz.
        b)Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips und den dazugehördenen weiterführenden Anwendungen obliegt im Rahmen für die Dauer dieses Programms und Vertrags der Luftwaffe, der Universität Korgowska und der CTKS bis zur Beendigung des Vertrags oder des Programms. Die Freigabe für Forschung, Produktion und Entwicklung ziviler Komponente für andere Firmen erfolgt nach 12 Monaten nach Vertragschluss.
        Die Freigabe militärischer Anwendungen obliegt nur der Luftwaffe und der Regierung.
        c)Forschung, Entwicklung und Produktion von zivilen Raketen obliegen der AAK für die Dauer des Vertrags und des Programms. Die AAK kann auch nach Beendigung der Laufzeit weiter an den genannten Punkten arbeiten.
        Die Luftwaffe behält sich als alleinige die Nutzung und Forschung der militärischen Anwendungen vor.
        d)Sobald der Weltaumbahnhof besteht, und es erste Raketen mit Mikrochipkomponenten gibt, wird die Regierung eine unabhängige zivile Weltraumbehörde ins Leben rufen, die an die Stelle der Regierung in diesem Vertrag treten wird.

        3. Zahlungsmodalitäten
        a)Die Regierung der Föderalen Republik Andro zahlt für den Bau des Weltraumbahnhofs 1.200.000.000 ARW an die Firma Tschernenko & Co. mbH.
        Es gilt dabei 2.a).
        b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Universität Korgowska für Forschung und Entwicklung jeweils 500.000.000 ARW und 250.000.000 ARW.
        c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Firma CTKS einmalig 100.000.000 ARW und für die Produktion pro Mikrochip oder technischer Anwendung, Pläne oder sonstiger Produkte im Bereich der Weltraumtechnik jeweils zwischen 10 bis 1.000 ARW pro Komponente. Die genaue Höhe der Zahlung wird vor Ort durch Gutachter bestimmt. Die Firma CTKS darf nach Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche zivilen Patente und Baupläne behalten.
        d)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen der AAK für die Forschung und Entwicklung von zivilen wie militärischen Raketen 1.000.000.000 ARW. Für die Produktion wird ein Preis von der Größe der jeweiligen Raketen abhängig gemacht. Hierbei zahlt die Regierung pro Meter Höhe des Flugkörpers 50.000 ARW. Bei der Beendigung des Projekts kann die AAK weiterhin in eigenverantwortung zivile Raketen herstellen. Militärische Raketen darf sie nur auf Bestellung der Armee produzieren.
        e)An eine zu gründene zivile Weltraumbehörde wird die Regierung ein angemessenen Budget entrichten. Die Zahlungsmodalitäten werden dann von der Regierung auf diese Behörde übertragen.

        4. Vertragsbeendigung
        a)Der Vertrag gilt für alle Parteien als beendet, wenn alle Ziele erreicht werden.
        b)Der Vertrag gilt für eine Partei als beendet, wenn die Regierung sie vom Vertrag auschließt.
        c)Der Vertrag gilt als beendet, wenn das Projekt nicht erfolgreich verläuft.



        Für die Regierung

        Iwan Georgowitsch Malechski

        Für die Luftwaffe


        Für die Universität Korgowskij


        Für die CTKS


        Für Tschernenko & Co. mbH


        Für die AAK


        i.A.
        Ljudmila Alexandrowna Androwa
        Staatsekretärin
        Koskow den 16. August 2010



nimmt seinen Füller und unterschreibt
Zitieren
#29
Vertrag zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro sowie der Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (Androische Luftstreitkräfte) mit den
Firmen CTKS - Inhaber Alexander Newski
Tschernenko & Co. mbh - Inhaber Nikita Tschernenko
und
AAK - Inhaber Wladimir Juschtschenkowitsch

1. Inhalt des Vertrags
a) Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips, EDV-Geräten, IT-Technologie sowie Techniken und Anwendungen für Satelitten und weitere Gerätschaften für die Raumfahrt.
  1. Forschung und Entwicklung
    Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (WWSA)
    Universität Korgowskij

    Produktion
    CTKS
    [/list=1]

    b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit dem Bau eines Weltraumbahnhofs 30km nördlich von Milanow. Die dazugehördenen Komplexe sind vier Startrampen, Kontrollzentrum, Testgelände, Forschungszentrum, Kasernen mitsamt Wohneinrichtungen,Astronautenkomplex.
    1. Planung und Durchführung des Bauvorhabens
      Tschernenko & Co. mbH
      [/list=1]

      c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Tests von Raketen für zivile wie militärische Zwecke.
      Hierbei dürfen militärische Flugkörper eine Reichweite von 5.000km nicht überschreiten. Hierzu wird in Almachistan per Dekret ein Testgelände eingerichtet.
      1. Forschung, Entwicklung, Produktion, Tests
        AAK

        Tests
        WWSA
        [/list=1]

        d)Alle staatlichen, militärischen und zivilen Partner dieses Vertrags sind an eine absolute Geheimhaltung gebunden. Informationsaustausch erfolgt nur mit den in diesem Vertrag genannten Stellen, Organisationen und Firmen an und durch allerhöchste Stelle.
        Missbraucht führt zum Vertragsausschluss.
        Dies gilt solange, bis die Regierung oder Armee etwas anderes verlautbaren lässt.

        2. Laufzeit
        a)Der Bau des Weltraumbahnhofs wird mit 6 Monaten bemessen. Eine maximale Verzögerung von einem Monat liegt innerhalb der Kulanz.
        b)Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips und den dazugehördenen weiterführenden Anwendungen obliegt im Rahmen für die Dauer dieses Programms und Vertrags der Luftwaffe, der Universität Korgowska und der CTKS bis zur Beendigung des Vertrags oder des Programms. Die Freigabe für Forschung, Produktion und Entwicklung ziviler Komponente für andere Firmen erfolgt nach 12 Monaten nach Vertragschluss.
        Die Freigabe militärischer Anwendungen obliegt nur der Luftwaffe und der Regierung.
        c)Forschung, Entwicklung und Produktion von zivilen Raketen obliegen der AAK für die Dauer des Vertrags und des Programms. Die AAK kann auch nach Beendigung der Laufzeit weiter an den genannten Punkten arbeiten.
        Die Luftwaffe behält sich als alleinige die Nutzung und Forschung der militärischen Anwendungen vor.
        d)Sobald der Weltaumbahnhof besteht, und es erste Raketen mit Mikrochipkomponenten gibt, wird die Regierung eine unabhängige zivile Weltraumbehörde ins Leben rufen, die an die Stelle der Regierung in diesem Vertrag treten wird.

        3. Zahlungsmodalitäten
        a)Die Regierung der Föderalen Republik Andro zahlt für den Bau des Weltraumbahnhofs 1.200.000.000 ARW an die Firma Tschernenko & Co. mbH.
        Es gilt dabei 2.a).
        b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Universität Korgowska für Forschung und Entwicklung jeweils 500.000.000 ARW und 250.000.000 ARW.
        c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Firma CTKS einmalig 100.000.000 ARW und für die Produktion pro Mikrochip oder technischer Anwendung, Pläne oder sonstiger Produkte im Bereich der Weltraumtechnik jeweils zwischen 10 bis 1.000 ARW pro Komponente. Die genaue Höhe der Zahlung wird vor Ort durch Gutachter bestimmt. Die Firma CTKS darf nach Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche zivilen Patente und Baupläne behalten.
        d)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen der AAK für die Forschung und Entwicklung von zivilen wie militärischen Raketen 1.000.000.000 ARW. Für die Produktion wird ein Preis von der Größe der jeweiligen Raketen abhängig gemacht. Hierbei zahlt die Regierung pro Meter Höhe des Flugkörpers 50.000 ARW. Bei der Beendigung des Projekts kann die AAK weiterhin in eigenverantwortung zivile Raketen herstellen. Militärische Raketen darf sie nur auf Bestellung der Armee produzieren.
        e)An eine zu gründene zivile Weltraumbehörde wird die Regierung ein angemessenen Budget entrichten. Die Zahlungsmodalitäten werden dann von der Regierung auf diese Behörde übertragen.

        4. Vertragsbeendigung
        a)Der Vertrag gilt für alle Parteien als beendet, wenn alle Ziele erreicht werden.
        b)Der Vertrag gilt für eine Partei als beendet, wenn die Regierung sie vom Vertrag auschließt.
        c)Der Vertrag gilt als beendet, wenn das Projekt nicht erfolgreich verläuft.



        Für die Regierung

        Iwan Georgowitsch Malechski

        Für die Luftwaffe


        Für die Universität Korgowskij


        Für die CTKS


        Für Tschernenko & Co. mbH

        Wladimir Juschtschenkowitsch
        Für die AAK


        i.A.
        Ljudmila Alexandrowna Androwa
        Staatsekretärin
        Koskow den 16. August 2010

Zitieren
#30
Vertrag zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro sowie der Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (Androische Luftstreitkräfte) mit den
Firmen CTKS - Inhaber Alexander Newski
Tschernenko & Co. mbh - Inhaber Nikita Tschernenko
und
AAK - Inhaber Wladimir Juschtschenkowitsch

1. Inhalt des Vertrags
a) Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips, EDV-Geräten, IT-Technologie sowie Techniken und Anwendungen für Satelitten und weitere Gerätschaften für die Raumfahrt.
  1. Forschung und Entwicklung
    Wojenno Wosduschnije Silj Androsii (WWSA)
    Universität Korgowskij

    Produktion
    CTKS
    [/list=1]

    b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit dem Bau eines Weltraumbahnhofs 30km nördlich von Milanow. Die dazugehördenen Komplexe sind vier Startrampen, Kontrollzentrum, Testgelände, Forschungszentrum, Kasernen mitsamt Wohneinrichtungen,Astronautenkomplex.
    1. Planung und Durchführung des Bauvorhabens
      Tschernenko & Co. mbH
      [/list=1]

      c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro beauftragt folgende Firmen, Organisationen oder Einrichtungen mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Tests von Raketen für zivile wie militärische Zwecke.
      Hierbei dürfen militärische Flugkörper eine Reichweite von 5.000km nicht überschreiten. Hierzu wird in Almachistan per Dekret ein Testgelände eingerichtet.
      1. Forschung, Entwicklung, Produktion, Tests
        AAK

        Tests
        WWSA
        [/list=1]

        d)Alle staatlichen, militärischen und zivilen Partner dieses Vertrags sind an eine absolute Geheimhaltung gebunden. Informationsaustausch erfolgt nur mit den in diesem Vertrag genannten Stellen, Organisationen und Firmen an und durch allerhöchste Stelle.
        Missbraucht führt zum Vertragsausschluss.
        Dies gilt solange, bis die Regierung oder Armee etwas anderes verlautbaren lässt.

        2. Laufzeit
        a)Der Bau des Weltraumbahnhofs wird mit 6 Monaten bemessen. Eine maximale Verzögerung von einem Monat liegt innerhalb der Kulanz.
        b)Forschung, Entwicklung und Produktion von Mikrochips und den dazugehördenen weiterführenden Anwendungen obliegt im Rahmen für die Dauer dieses Programms und Vertrags der Luftwaffe, der Universität Korgowska und der CTKS bis zur Beendigung des Vertrags oder des Programms. Die Freigabe für Forschung, Produktion und Entwicklung ziviler Komponente für andere Firmen erfolgt nach 12 Monaten nach Vertragschluss.
        Die Freigabe militärischer Anwendungen obliegt nur der Luftwaffe und der Regierung.
        c)Forschung, Entwicklung und Produktion von zivilen Raketen obliegen der AAK für die Dauer des Vertrags und des Programms. Die AAK kann auch nach Beendigung der Laufzeit weiter an den genannten Punkten arbeiten.
        Die Luftwaffe behält sich als alleinige die Nutzung und Forschung der militärischen Anwendungen vor.
        d)Sobald der Weltaumbahnhof besteht, und es erste Raketen mit Mikrochipkomponenten gibt, wird die Regierung eine unabhängige zivile Weltraumbehörde ins Leben rufen, die an die Stelle der Regierung in diesem Vertrag treten wird.

        3. Zahlungsmodalitäten
        a)Die Regierung der Föderalen Republik Andro zahlt für den Bau des Weltraumbahnhofs 1.200.000.000 ARW an die Firma Tschernenko & Co. mbH.
        Es gilt dabei 2.a).
        b)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Universität Korgowska für Forschung und Entwicklung jeweils 500.000.000 ARW und 250.000.000 ARW.
        c)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen an die Firma CTKS einmalig 100.000.000 ARW und für die Produktion pro Mikrochip oder technischer Anwendung, Pläne oder sonstiger Produkte im Bereich der Weltraumtechnik jeweils zwischen 10 bis 1.000 ARW pro Komponente. Die genaue Höhe der Zahlung wird vor Ort durch Gutachter bestimmt. Die Firma CTKS darf nach Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche zivilen Patente und Baupläne behalten.
        d)Die Regierung der Föderalen Republik Andro und die Wojenno Wosduschnije Silj Androsii zahlen der AAK für die Forschung und Entwicklung von zivilen wie militärischen Raketen 1.000.000.000 ARW. Für die Produktion wird ein Preis von der Größe der jeweiligen Raketen abhängig gemacht. Hierbei zahlt die Regierung pro Meter Höhe des Flugkörpers 50.000 ARW. Bei der Beendigung des Projekts kann die AAK weiterhin in eigenverantwortung zivile Raketen herstellen. Militärische Raketen darf sie nur auf Bestellung der Armee produzieren.
        e)An eine zu gründene zivile Weltraumbehörde wird die Regierung ein angemessenen Budget entrichten. Die Zahlungsmodalitäten werden dann von der Regierung auf diese Behörde übertragen.

        4. Vertragsbeendigung
        a)Der Vertrag gilt für alle Parteien als beendet, wenn alle Ziele erreicht werden.
        b)Der Vertrag gilt für eine Partei als beendet, wenn die Regierung sie vom Vertrag auschließt.
        c)Der Vertrag gilt als beendet, wenn das Projekt nicht erfolgreich verläuft.



        Für die Regierung

        Iwan Georgowitsch Malechski

        Für die Luftwaffe


        Für die Universität Korgowskij

        A.J. Newski
        Für die CTKS


        Für Tschernenko & Co. mbH

        Wladimir Juschtschenkowitsch
        Für die AAK


        i.A.
        Ljudmila Alexandrowna Androwa
        Staatsekretärin
        Koskow den 16. August 2010

Zitieren
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
2 Gast/Gäste