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Gespräch mit Eranien
#11
Die Stadt ist zerstört, die darumliegenden Inseln blieben bisher größtenteils verschont, sind aber vielleicht ebenfalls dem Untergang geweiht. Allerdings hat sich die aquatropolisische Führung bisher geweigert, ihr Hoheitsgebiet aufzugeben. Der Vertrag bleibt bis zu einer formellen Auflösung weiter in Kraft.
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#12
Nun ja sie Kooperieren ja nicht mit dem Seereich sondern sichern sich den Frieden ab.
Kann man verstehen bei den Kriegstreibern...

Nun gut, kommen wir zum Wesentlichen.

Ich denke für den Anfrang sollten wir einen Grundlagenvertrag vereinbaren, der noch zusieht

Visafreiheit
Kultureller Austausch
weiteres?
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#13
Nein, ich bin ganz Ihrer Meinung. Das sollten die Inhalte des Grundlagenvertrags sein.

Ich habe schon mal was vorbereitet:

Zitat:
GRUNDLAGENVERTRAG
ZWISCHEN DEM ZARENREICH ANDRO UND DEM ERANISCHEN REICH


§ 1 Vertragsparteien
Die vertragsschließenden Parteien sind das Zarenreich Andro und das Eranische Reich.

§ 2 Diplomatischer Status
Die Vertragsparteien heben ihren diplomatischen Status auf mindestens neutral an.

§ 3 Kriegsverbot
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Konflikte ohne Waffengewalt oder deren Androhung zu lösen.

§ 4 Achtung der Grenzen
Die Vertragsparteien achten die territoriale Integrität des jeweils anderen. Ohne die Zustimmung der Regierung des jeweils anderen darf kein Eingriff durch militärische oder sonstige Sicherheitskräfte erfolgen.

§ 5 Reisefreiheit
Den Bürgern der Vertragsparteien ist es ohne Einschränkungen erlaubt, das Hoheitsgebiet der beiden Vertragsparteien zu betreten und zu verlassen, sofern dabei kein Verstoß gegen nationale Gesetze vorliegt.

§ 6 Kultureller Austausch
Die Regierungen der Vertragsparteien bemühen sich, die internationale Zusammenarbeit durch kulturelle Projekte zu stärken.

§ 7 Vertragskündigung
Dieser Vertrag kann einseitig binnen zwei Wochen gekündigt werden.

§ 8 Geltungsdauer
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Geltungsdauer, die nur durch Kündigung gem. § 7 endet.

edit: Syntaxfehler
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#14
zu §5.

Wenn man in Andro einreist, muss man ein Formular ausfüllen, mehr nicht. Man hat dann für 2 Wochen eine Aufentahlserlaubnis.
Nach den 2 Wochen braucht man eine Aufenthalsgenemigung.

Soll der Vertrag dahergehend konktetisiert werden, dass man nach der Einreise unbegrenzt hier sein kann?
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#15
Der Vertrag sieht ja extra eine Achtung der nationalen Gesetze vor, damit solche Aufenthaltsgenehmigungen, deren Dauer sich ja vielleicht auch irgendwann ändert, nicht auf den Vertrag auswirken. Ich halte die jetzige Fassung für ausreichend.
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#16
Nun in Andro herrscht generel Visafreiheit aber ok, so kann man es belassen Smile
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#17
In Eranien eigentlich auch. Da der Vertrag jedoch auf Dauer ausgelegt ist, sollte er möglichst einen großen Rahmen für nationale Gesetze lassen. Wink
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#18
Ja natürlich. Gut ich hätte dem Vertrag als sollches nichts mehr hinzuzufügen und würde ihm dann dem Parlament übergeben wenn sie nicht noch etwas ändern wollen.
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#19
Nein, auch ich bin damit zufrieden und werde ihn in Eranien vorlegen.
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#20
Gut wünschen sie sonst noch etwas?
Sollen wir ihnen den unterschriebenen Vertrag zukommen lassen oder wünschen sie einen feierl. Akt der Unterzeichnung?
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