Nun vllt. sollten wir sogar zuerst über die Kompetenzen sprechen und dann über die Zuschnitte. Gemäß der Verfassung steht und das zu, was nicht der Föderation zusteht, richtig?
1. die Verfassung und die Rechtsstellung der Verfassungsorgane sowie die Organisation des Staates,
2. das Staatsangehörigkeitswesen, die Bürgerrechte, das Asyl- und Ausländerrecht,
3. die Beziehungen zu anderen Staaten und das internationale Recht, das Zollwesen,
4. die Streitkräfte, die Verteidigung und nationale Sicherheit, einschließlich der Geheimdienste,
5. den bundesweiten Handel und das Währungswesen, das Recht der Zeit, der Maße und der grundlegenden Handelsstandards sowie des gewerblichen Rechtsschutzes,
6. das Recht der Bediensteten der Föderation, ihrer Verwaltung, der Bundessteuern, ihren Haushalt, ihr Eigentum und die Staatsschuld auf Bundesebene,
7. die Grundlagen des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere die Errichtung der obersten Gerichte, des Straf- und Zivilrechts,
8. das föderale Polizei- und Sicherheitswesen, das Recht der Waffen, zerstörerischen Geräte und Sprengstoffe,
9. die Grundsätze des Bildungs-, Ausbildungs-, Hochschul- und Forschungswesens sowie der Wissenschaft und des Gesundheitswesens,
10. die bedeutende Infrastruktur und die Grundregeln des Verkehrs,
11. die Regulierung der landesweit verbreiteten Medien, der Telekommunikation und Telemedien,
12. Angelegenheiten, die das gesamte Gebiet der Föderation betreffen oder von nationaler Bedeutung sind sowie diejenigen Angelegenheiten, die kraft Natur der Sache der Föderation
obliegen oder erforderlich zur Ausübung einer anderen Kompetenz der Föderation sind.
Zmindest für die Republiksubjekte schlage ich dann vor
-eigene Verfassung
-eigene Regierung, Parlament, Rechtswesen auf Republikebene
-Polizeirecht auf Republikebene
-Straßenbaurecht (Ausnahme Autobahnen)
-Bau von Schulen sowie Unterhalt derer sowie Einfluss auf Bildungspolitik
-Infrastrukturrechte (Strom, Gas, Wasser, Straßen ...)
-Rechte, die Kompetenzen der unteren Verwaltungsebene festzulegen und diese zu gliedern
-eigene Feiertage
-Steuerrecht (Grundsteuer, Abgaben)