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Meine Damen und Herren,
ich möchte mich auf das Heterogenitätsgesetz berufen, wonach ab einer Zahl von 5.000.000 Menschen eine Gebiet zu einer Provinz erhoben werden kann. Derzeit sind wir ein Gouvernement innerhalb Mostowskajs. Wir wären sehr froh darüber, wenn wir ein eigenständiges Subjekt wären, dass der Föderation direkt unterstellt ist.
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Frau Gouverneurin,
ich halte das Hetrogenitätsgesetz hier allein ob der Veränderungen in der Verfassung nicht mehr für anwendbar. Die Verfassung sieht dennoch die Bildung eines Subjekts für Minderheiten oder einer subjektgleichen Gemeinschaft natürlich vor.
Ich kann - und das zeigt Ihre Anwesenheit hier - allerdings sagen, dass die Regierung in ihren Planungen Mawetta als ein mögliches Subjekt gesehen hat.
Pawel Borissowitsch, ich verstehe, worauf Sie hinaus wollen, sehe das dann aber eher als Angelegenheit des Subjekts, dem Ribir zugeordnet wird, nicht als eine der Föderation. Diesbezüglich möchte ich ebenfalls in den Raum stellen, dass nicht zwangsweise Mostowskaja überhaupt bestehen bleibt, sondern es gerade darum gehen soll, eine bessere Gliederung zu schaffen als das bisher der Fall ist.
Ob es nicht genauso möglich wäre, Ribir als Subjekt, allerdings nicht als Republik, sondern beispielsweise als Autonomer Oblast, wäre dann jetzt zu diskutieren.
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Ja ich denke das wäre auch machbar und sinnvoll. Ribir in seinem kulturellen Bereich als Oblast und dann die bisherigen Gouvernements Ribirskaja und der süden von Tanuwaskaja zu "Mostowskaja".
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Das freut mich zu hören Herr Minister.
Ināra Ušakova hatte sich die bisherigen Ideen angehört und kam zu dem Schluss, dass sich alles nur um die ehemaligen Provinzen an sich drehte, das globale Ganze aber bislang nicht angesprochen wurde. So meldete sie sich zu Wort.
"Gospodin President, Gospodin Ministr...Meine Damen und Herren... Wiltuwija strebt aufgrund der ethnischen Entität - nicht ganz unerwartet - den Status einer Republik an. Dies möchte ich aber genauer differenzieren. Mir ist durchaus bewusst, dass andere Völker in Wiltuwija eine mehr oder weniger regional große Minderheit. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass durch 'Zuwanderungspolitik' dies ein durchaus fragiles Gleichgewicht darstellt und einer Einzelfallprüfung bedarf. Was Wiltuwija allerdings aus historischen Gründen gerne in Anspruch nehmen wird, ist der 'Region Karolija' den Status eines Autonomen Oblastes innerhalb der wiltuwischen Republik zuzugestehen.
Allerdings frage ich mich an dieser Stelle wie der globale Zusammenhang zu sehen ist, d.h. die Eingliederung der Subjekte in eine übergeordnete Verwaltungsstruktur. Einige Quellen sprachen von Föderationskreisen, die dies bewerkstelligen sollen. Gibt es hierzu nähere Informationen. Für die Einordnung des Gesamzusammenhanges wäre dies von entscheidender Wichtigkeit."
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Werte Frau Ušakova, wie ich bereits sagte, ist angedacht, zu differenzieren zwischen Subjekten und Subjektgliederung. Wenn Karolija ein Autonomer Oblast würde, wäre dieser nach bisherigen Grundzügen der Regierung ein eigenes Subjekt, während die Einrichtung von Oblasten - als Teil eines Subjekts - den Republiken selbst überlassen bliebe.
Zu der Gliederung in Föderationskreise gibt es Überlegungen, aber noch keine konkreten Ergebnisse.
"So habe ich das auch aufgefasst, Gospodin Minister. Ich wollte dem lediglich Ausdruck verleihen, dass Wiltuwija diese Regelung wie angedeutet wahrnehmen, nutzen und umsetzen möchte, was Wiltuwija mit Karolija anbelangt.
Was die Föderationskreise anbelangt soll dieses also hier nicht thematisiert werden?"
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Wenn das gewünscht ist, kann auch die Gliederung in Föderationskreise ein Thema sein, gleichwohl ich das für nebensächlich halte, da die Zuordnung praktisch keine Auswirkungen hat.
"Nur insofern, das die Fodetationskreise keine Subjekte trennen dürfen, wenn ich recht informiert bin.
Generell wäre ich gegenüber diesem Thema offen."