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Informationsstunde der Regierung bezüglich des Jerusalem-Mandats
#51
Waschi kolegi,

gibt es noch weiteren Aussprachebedarf? Ich rate zu einer zügigen Beschlussfassung um den vorgeschlagenen Zeitplan einhalten zu können.
#52
Wasche Kolega,

das sollten und können wir direkt hier machen.

Weiss man schon, ob Zedarien nun um Frieden bittet? Ein Abzug im Kampf halte ich für wenig sinnvoll.
#53
Wasche Kolega,

da wir uns offenbar alle einer Meinung sind, Jerusalem bald zu verlassen, sollten wir entsprechend keine Schutztruppen dort belassen.
Auch sollten wir an Zedarien keine "Reparationsansprüche" stellen. Das wäre nicht zielführend.
#54
Wasche Kolega,

ich schlage dann vor, das Mandat für Jerusalem zum 30.4. ablaufen zu lassen. Bis zu diesem Datum müssen dann alle Truppen abgezogen werden.
#55
Waschi Deputati,

als Experte kann ich ihnen sagen, dass dies in diesem Zeitrahmen technisch nicht machbar ist. Bis zum 31. Mai sollte es aber möglich sein.
#56
Gospodin Baranow,

gut dann sollte das Mandat bis zum 31.5. auslaufen, die Truppen sollten sich aber, sobald der Waffenstillstand unterzeichnet ist, in ihre Unterkünfte zurück kehren und mit dem Verladen der Einheiten gen Heimat sollte begonnen werden.
#57
Waschi kolegi,

ich denke wir können nun einen entsprechenden Beschluss fassen.
#58
Beschluss der Duma zum Jerusalemmandat

Die Duma der Föderalen Republik Andro sieht den Einsatz der Streitkräfte der Föderalen Republik als erfüllt an. Alle strategischen und operativen wie politischen Ziele wurden erfüllt. Die orthodoxe Bevölkerung, wie alle Menschen in Jerusalem, wurden geschützt und ihre Freiheit wurde verteidigt.
Die Duma fasst daher folgenden Beschluss:

1. Das Mandat der Duma über die Entsendung von Streitkräften der Föderalen Republik Andro in die Republik Jerusalem läuft zum 31.05.2013 aus.
2. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle androischen Armeeeinheiten und androischen Güter die im Rahmen des Mandats nach Jerusalem gebracht wurden, nach Andro heimgeschickt werden.
3. Für die Durchführung der Rückbeförderung ist die Armee zuständig.
4. Es dürfen keine beweglichen wie unbeweglichen Güter aus Jerusalem durch androische Militärangehörige entfernt oder außer Landes gebracht werden. Die Einführ dieser Güter nach Andro wird untersagt.
5. Von den androischen Streitkräften gefangen genommene zedarische Soldaten werden Dreibürgen übergeben, mit der Bestimmung, dass diese in Jerusalem verbleiben müssen und nicht außer Landes gebracht werden dürfen.
6. Die Föderale Republik wird in keiner Form eine materielle oder finanzielle Entschädigung für ihren Militäreinsatz noch deren Folgen verlangen.
7. Die Föderale Republik Andro wird in keiner Form materielle oder finanzielle Entschädigung an irgend eine Partei die im Rahmen des Jerusalemmandats zu Schaden kam, entschädigen. Andro wird ebenso keinerlei Reparationen leisten.
8. Die Föderale Republik Andro wird gemeinsam mit den alliierten Nationen, Dreibürgen und Bazen, ein Waffenstillstandsabkommen, und später einen Friedensvertrag mit Zedarien aushandeln. Die Duma ermächtigt die Regierung Andros auch zu seperaten Verteägen und Abkommen mit den Konfliktparteien.
9. Das androische Expeditionskorps nimmt seine Aufgaben solange wahr, bis ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet ist. Ab diesem Zeitpunkt wird mit der Demobilisierung und Verschiffung gen Andro begonnen.


#59
wartet
#60
Wasche Kolega,

können wir abstimmen?
  
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