Beiträge: 16.872
Themen: 1.368
Registriert seit: May 2009
Bewertung:
0
Nun es ist übrlich das sie es ist, aber wie gesagt es gibt genug Gesetze die das belegen und das Parlament kann die Regierung absetzen. Wollen sie sonst einen noch größeren Beweis dafür? Die Duma sollte das Ministerium schon kontrollieren können, nicht da sie am Ende sich selbst ein Denkmal aus Steuergeldern setzen.
Beiträge: 16.872
Themen: 1.368
Registriert seit: May 2009
Bewertung:
0
Was soll das heißen keine Beweise?! Lesen sie die Verfassung! Ich bin klar dagegen, dass das Ministerium schalten und walten kann ohne Kontrolle. Was soll das denn?
Beiträge: 277
Themen: 9
Registriert seit: Jun 2009
Bewertung:
0
Zeigen Sie doch den Teil der Verfassung. Ich bitte abermals um eine Abstimmung.
Beiträge: 16.872
Themen: 1.368
Registriert seit: May 2009
Bewertung:
0
§ 5) Von der Gesetzgebung
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
...
-Münz- und Währungswesen
...
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Bankwesen...
-Wirtschaftswesen
...
§ 6) Von dem Ministerrat
...
Der Regierung kann durch das Parlament in einer Abstimmung das Vertrauen entzogen werden, indem es mit der Mehrheit von 2/3 der Abgeordneten einen Gegenkandidaten benennt. Dann sind innerhalb eines Monats Neuwahlen für das Amt des Ministerpräsidenten durchzuführen.
Wollen sie sich absofort selbst in eigener Manier einen Etat geben und dann einfach tun was sie wollen? Das Parlament MUSS die Ausgaben der Ministerium überprüfen können, wenn es das wünscht! Wieso sollte das Ministerium schalten und walten wie es will, zumal sie von der Gnade des Ministerpräsidenten und nicht des Volkes abhängig sind?
§1. Verkündung des Haushaltes
(1)Spätestens einen Monat nach den Wahlen muss die Regierung im Unterhaus ihren Haushaltsplan vorlegen.
...
(4)Der Haushalt muss durch die absolute Mehrheit der Stimmen angenommen werden.
Informationsgesetz
§2. Bericht über die Arbeit von Regierung, der Duma
(1)Regierung, Duma sind dazu verpflichtet über all ihre Vorhaben und Tätigkeiten öffentlich Rechenschaft abzulegen.
(2)Die Regierung muss, sobald sie steht, ihre Regierungspläne dem Volk und dem Unterhaus vortragen.
(3)Gesetzespläne oder Weisungen der Regierung müssen der Öffentichkeit mitgeteilt werden.
(4)Pläne und Gesetzesinitiativen des Unterhauses müssen veröffentlicht werden.
Also was wollen sie noch? Sie sind Öffentlichkeit UND (somit) auch der Duma Rechenschaftspflichtig, in allen Belangen! Lesen sie die Gesetze bevor sie etwas tun!
Beiträge: 277
Themen: 9
Registriert seit: Jun 2009
Bewertung:
0
Ja öffentlich Rechenschaft, das ist aber keine Rechenschaftspflicht gegenüber der Duma. Aus der Verfassung kann ich ebenfalls keine Rechenschaftspflicht lesen.
Ich bitte um Abstimmung, und wenn Sie glauben Sie sind im Recht klagen Sie doch?
Beiträge: 16.872
Themen: 1.368
Registriert seit: May 2009
Bewertung:
0
Abstimmung wird eröffnet.