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[01-02-25.12.2012] Rückversicherungsvertrag mit Dreibürgen
#11
Gospodin President, ich bitte sie die Abstimmung einzuleiten.
#12
Wasche Kolega,

ich möchte noch den anderen Fraktionen/Pairs die Möglichkeit zur Aussprache ermöglichen, da dies keine Eilaussprache ist.

Weiterhin möchte ich die Erklärung hinzufügen, dass sich Andro eben nicht an einem Angriff auf das Territorium der kriegsführenden Staaten beteilgt. Dies ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
Wir müssen daher auch keinen Krieg erklären, sondern lediglich unsere Intervention und Teilmobilmachung nur der Berufssoldaten.


Erklärung der Duma der Föderalen Republik Andro zum Rückversicherungsvertrag mit Dreibürgen

Die Duma erklärt und beschließt hiermit, dass im Falle des Eintritts von §1. des Vertrags Andro militärische wie humanitäre Maßnahmen ergreift, um das Territorium sowie die Bevölkerung des Kaiserreichs Dreibürgen zu schützen.
Weiterhin erklärt die Duma, solange Andro selbst nicht unmittelbar durch feindselige Akte unmittelbar bedroht oder angegriffen wird, die Territorien von den gegen Dreibürgen kriegsführenden Parteien nicht zu verletzten.
Diese Erklärung erfolgt aufgrund des §8. Satz 4 der Verfassung der Föderaln Republik Andro über den Verbot von Angriffskriegen.

Dieser Beschluss ist für die Regierung Andros im Zusammenhang mit dem Vertrag mit Dreibürgen bindent.

#13
Gospodin President,

ich bitte um die Kriegserklärung, um das ganze auf rechtliche sicheren Boden zu Stellen. Wir wollen den Krieg so schnell es geht beenden, dazu können durchaus Enthauptungsschläge nötig sein. Deshalb ist die Notwendigkeit von Operationen auf feindlichem Gebiet nicht auszuräumen.
#14
Washa Kollegi, Gospodin President!
Ich unterstütze die humanitäre und Militärische Unterstützung Dreibürgens auf dem Gebiet Jerusalems. Allerdings müssen wir nicht noch vor Weihnachten aus freien Stücken in einen Weltkrieg eintreten, Kollegi! Auf 4000 Soldaten, die nach Jerusalem entsendet werden hat diese Entscheidung keinen Einfluss, da sie allein dem Präsidenten obliegt. Ich halte die Lage in Jerusalem im Moment für Dreibürgen für gut. Mit den neuen Panzern kann man meiner Meinung nach zumindest schonmal die zedarische Offensive stoppen. Mit unserer Unterstützung ist die Lage nun ausgeglichen. Aus Dreibürgen werden jetzt noch immer mehr Truppen ins heilige Land verlegt werden, während Zedarien Truppenmäßig wohl bald erschöpft sein wird. Ich denke hier ist keine weitere Unterstützung unserer Seite notwendig. Sollte die SDR offen in den Krieg um das heilige Land eintreten, oder massiv inoffiziell unterstützen, wäre es in diesem Konflikt Zeit für eine Neubewertung.
Der eventuelle Krieg zwischen DB und Irakien ist aktuell nur graue Theorie. Unsere Armee sollte in diesem Konflikt wachsam bleiben, allerdings nicht übereilt handeln. Eine Entsendung von Truppen ins Ausland halte ich zm jetzigen Zeitpunkt noch nicht für notwendig, bin hier aber gesprächsbereit.
Ich stimme ihnen zu Gospodin President Kronskij, eine Kriegserklärung unsererseits sehe ich als nicht mit der Verfassung vereinbar, solange nicht Andro direkt mit Waffengewalt angegriffen wird.

Meine Meinung ist: Schutztruppen für die Zivilbevölkerung: Da! Operationen auf feindlichem Gebiet: Njet! Kriegserklärung: Njet, Njet, Njet! Wer uns den Krieg erklärt wird einen Kopf kürzer gemacht, aber wir sind keine Agressoren!
#15
Washa Deputati,

haben sie bereits eine Truppe geführt? Nein, dementsprechend wissen sie nicht, dass manchmal ein Enthauptungschlag im Rücken des Feindes viele Leben retten kann. Sie können jeden Offizier fragen, er wird mir zustimmen.
#16
Waschi Deputati,

ein Angriff auf einen unserer Bündnispartner ist einem Angriff auf androisches Territorium selbst gleichgestellt. Daher wäre eine Kriegserklärung auch nicht verfassungswidrig! In dieser Schicksalsfrage kann es nur zwei Wege geben! Entweder Krieg oder kein Krieg. Es gibt kein bischen Krieg, ebenso wenig wie es ein wenig schwanger gibt!

Desweiteren liegt es überhaupt nicht in der Kompetenz der Duma Vorgaben über die operative Truppenführung zu machen. Aus gutem Grund, denn die Duma hat hiervon keine Ahnung! Truppenführung ist nach dem Militärgesetzbuch Aufgabe der STAWKA!
#17
Wasche Kolega, Gospdin Kamow

ich erinnere sie an die richtie Anredeformel!

es ist aber Aufgabe der Duma über Krieg und Frieden sowie Mobilmachung oder Demobilisierung zu entscheiden.
Und ich denke doch, da die Duma laut Gesetz die Armee kontrolliert, wir hier ein Mitspracherecht dahin gehend haben, dass wir sagen können, dass unsere Arme e ein Mandat erhält, eben nicht in andere Staaten einzumarschieren.

Derzeit haben wir keinen Bündnispartner, nur einen Vertrag über den Beistand mit Chinopien.

Ich stimme diesem Vertrag nicht zu, wenn nicht die Erklärung dazu mitangenommen wird und ich stimme auch keiner Kriegserklärung zu, solange Andro nicht angegriffen oder bedroht wird. Wird es nämlich nicht.

Ich stimme nur einer Teilmobilmachung sowie der Entsendung von Truppen zum Schutze Dreibürgens vor, aber nicht zum Angriff.

Ein Krieg ist eine weitreichendere Angelegenheit die wir nicht brauchen. Das sollten wir hier alle bedenken, wenn wir unsere Soldaten in andere Länder entsenden.
Weiterhin besteht derzeit eine Waffenruhe auf Jadaria und es wird sich wohl bald eine friedliche Einigung dort finden. Unsere Regierung sollte daher ihr Augenmerk auf die Lösung der Konflikte mit diplomatischen Mitteln setzen und darüber hinaus als Zeichen unseres Willens Schutztruppen nach Jerusalem entsenden.
#18
Gospodin Karnow, wenn ich die Wahl zwischen Krieg und Frieden habe wähle ich den Frieden, anscheinend im Gegensatz zu ihnen, die den unvermeidlichen Krieg gerne noch weiter anfachen möchten.
#19
Gospodin President, waschi kolegi,

es muss unser Ziel sein den Krieg möglichst schnell zu beenden um das Leiden der jerusalemer Bevölkerung zu beenden! Wenn wir jetzt nicht eingreifen wird der Krieg auch irgendwann zu uns kommen. Ich verlange deshalb nun aufgrund der zweifellosen Eilbedürftigkeit der Sache eine Eilabstimmung über den Vertrag verbunden mit der Erklärung der Duma!
#20
Erklärung der Duma der Föderalen Republik Andro zum Rückversicherungsvertrag mit Dreibürgen

Die Duma erklärt und beschließt hiermit, dass im Falle des Eintritts von §1. des Vertrags Andro militärische wie humanitäre Maßnahmen ergreift, um das Territorium sowie die Bevölkerung des Kaiserreichs Dreibürgen zu schützen.
Weiterhin erklärt die Duma, solange Andro selbst nicht unmittelbar durch feindselige Akte unmittelbar bedroht oder angegriffen wird, die Territorien von den gegen Dreibürgen kriegsführenden Parteien nicht zu verletzten.
Diese Erklärung erfolgt aufgrund des §8. Satz 4 der Verfassung der Föderaln Republik Andro über den Verbot von Angriffskriegen. Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf androisches Territorium ermächtigt die Duma den Präsidenten der Republik zur unverzüglichen Kriegserklärung an den Aggressorstaat und zur Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen zur Abwehr weiterer Angriffe.

Dieser Beschluss ist für die Regierung Andros im Zusammenhang mit dem Vertrag mit Dreibürgen bindend.
  


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