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Gospodin President,
zum einen kolidiert die Präambel dieser Verfassung mit der, der Föderalen Republik. Da alle Stände abgeschafft sind, kann sich keine Person mehr Zar oder König von XY nennen. Andro gehört, gemäß der Verfassung der Republik, dem Volke.
Gospodin Ardenberg-Godunow, der ohnehin einen bürgerlichen Namne trägt, kann sich gerne Prinz nennen. Jedoch ist es, da sie selbst sagen, in einer parlamentarichen Monarchie nicht üblich, dass in der Präambel ausschließlich ein Monarch erwähnt wird. Und zwar so, wie es im Absolutismus üblich war.
2. Das Köngreich ist teilsouverän, es kann sich daher nicht zu einer Rechtsnachfolge selbst ernennen, ohne die Zustimmung der Föderalen Republik.
3. Dem Präsidenten der Föderalen Republik obliegt kein Vetorecht. Wenn Korgowska eine parlamentarische Monarchie sein soll, darf der Korol ebenso keinsbesitzen.
4. Der Eid aus Artikel 5 verstößt gegen die in der Verfassung verankerten Menschenrechte auf Religionsfreiheit. Hier aber wird im Eid Treueschur auf einen Gott abverlangt. Somit verstößt dieser Eid gegen die Verfassung der Föderalen Republik. Ich rate hier zu einem Eid auf das Land und/oder eine Institution, z.b. Verfassung. Ein Gottbezug sollte fakultativ sein.
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Gospodin President,
wenn die Ratsversammlung kein legislatives, sondern rein beratendes Recht hat, so sind wir eine absolute Monarchie.
Dies wäre dem Recht der Republik zuwider.
Entweder präsentieren sie uns hier eine Verfassung für eine parlamentarische Monarchie, in der das Volk die Gesetze bestimmt, oder aber wir werden das hier anderweitig regeln. Und dafür gibt es genug Optionen.
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Deputati Tolstoi,
wenn sie die Verfassung endlich einmal lesen würden, würden sie feststellen, dass diese eine parlamentarisch verantwortliche Regierung vorsieht und somit eine parlamentarische Monarchie mit dieser verwirklicht wird.
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Gospodin President,
das sehe ich absolut nicht so! Ich lese dort vor allem überall die Rechte des Monarchen, und das er alle Beamten und den Kanzler, eine merkwürdige dreibürgische Wortwahl in einem staranischen Land.
Wenn das Parlament nichtmal die Verfassung verabschieden kann, wozu sind wir dann hier?
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Artikel 3, Absatz 4. Brauchen Sie eine Lesebrille oder sonstige Hilfsmittel um den Text zu lesen und zu verstehen, Deputati Tolstoi?
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Artikel 3, Absatz 4. Brauchen Sie eine Lesebrille oder sonstige Hilfsmittel um den Text zu lesen und zu verstehen, Deputati Tolstoi?
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Habe ich mich über 3,4 geäußert? Nein, ich nannte ihnen genug Punkte, die mich erheblich stören!
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Gospodin President,
ich würde gerne, um das ganze hier etwas zu entkräften, eine Wahlmonarchie vorschlagen. Ggf. mit der Begünsitung androisch stämmiger Kandidaten.
Heißt mit dem Thronverzicht oder tot wird ein neuer Korol für Korgowska gewählt. Dies wurde dem Ansinnen der Republik entsprechend und dennoch die korgowskawischen Traditionen wahren. Es wäre die Vereinigung von moderner Demokratie mit traditionalistischen Elementen.
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Gospodin President, Washa Kollega,
ich bringe mal diesen Entwurf einer zukünftigen Verfassung ins Gespräch. Er sieht den König als Oberhaupt des Staates Korgowska, allerdings als Gleichen unter gleichen Bürgern. Persönlich würde ich mich für eine Republik aussprechen, denke aber das die konstitutionelle Monarchie eine Kompromisslösung ist.
Verfassung des Königreichs Korgowska
Präambel
Hiermit erlässt das Korgowskawische Volk, vertreten durch die Königliche Ratsversammlung mit dem König von Korgowska als repräsentierenden Oberhaupt folgende, die Ordnung im Königreich Korgowska festlegende Verfassung.
Artikel 1 Über das Königreich
1.) Das Königreich ist ein teilsouveränes untrennbares Land der Föderalen Republik Andro.
2.) Alle staatlichen Institutionen haben ihren Sitz in Sumgait.
Artikel 2 Über den König
1.) Der König ist das Oberhaupt des Königreichs Korgowskas und Symbol seiner Einheit.
2.) Der König hat das Recht in Zeiten des Notstandes Dekrete zu verfassen, welche unmittelbar Rechte oder Pflichten gegenüber den korgowskawischen Bürgern begründen können, sofern sie nicht dem übrigen föderalen oder übrigen Landesrecht widersprechen. Durch königliche Dekrete kann diese Verfassung nicht geändert werden. Alle königlichen Dekrete sind durch Hinterlegung im Fürstlichen Archiv bekanntzumachen, außerdem müssen diese sobald möglich durch die königliche Ratsversammlung bestätigt oder aufgehoben werden.
3.) Der König ernennt und entlässt die Beamten des Landes.
4.) Der König hat das Recht Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, sowie verdiente Persönlichkeiten in den Adelsstand zu erheben. Der König übt für das Königreich Korgowska das Gnadenrecht nach den Landesgesetzen aus.
5.) Über die Modalitäten der Erblichkeit der Königswürde befindet ein Hausgesetz, welches von der königlichen Ratsversammlung beschlossen wird.
6.) Der König kann, wenn er mehr als drei Monate seinen Amtsgeschäften grundlos fernbleibt, unauffindbar verschollen ist, oder sonst unfähig ist sein Amt weiter auszuführen mit einer Mehrheit von drei Viertel aller Stimmen der königlichen Ratsversammlung von jener für abgesetzt erklärt werden. Die königliche Ratsversammlung beruft dann den nächsten Anverwandten auf den korgowskawischen Thron.
Artikel 3 Die Königliche Ratsversammlung
1.) Das Parlament des Königreiches sei als königliche Ratsversammlung bekannt.
2.) Jeder Staatsbürger des Königreichs Korgowska ist Mitglied der königlichen Ratsversammlung mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die königliche Ratsversammlung tagt in Sumgait.
3.) Dem König und der königlichen Ratsversammlung obliegen gemeinsam die Gesetzgebung für das Königreich Korgowska. Die königliche Ratsversammlung berät und beschließt über alle Gesetze, welche im Königreich Korgowska Geltung haben sollen. Ein Gesetz hat im Königreich Korgowska nur Geltung, wenn es zuvor von der königlichen Ratsversammlung ordnungsgemäß beschlossen worden und vom König sanktioniert, ausgefertigt und durch Hinterlegung im Fürstlichen Archiv verkündet wurde.
4.) Die königliche Ratsversammlung wählt mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen einen königlichen Kanzler, welcher den König bei der Regierungstätigkeit unterstützt. Sollte zweimal kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, so ist derjenige gewählt, welcher im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Der Gewählte ist vom König zu ernennen. Der königliche Kanzler kann zur Unterstützung seiner Tätigkeit weitere Minister ernennen und entlassen. Der königliche Kanzler ist vom König aus dem Amt zu entlassen, sofern dies die königliche Ratsversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Stimmen verlangt.
Artikel 4 Über das korgowskawische Volk
1.) Jeder Staatsbürger der Föderalen Republik Andro, welcher seit mehr als sieben Tage ununterbrochen seinen ersten Wohnsitz im Königreich Korgowska hat ist Staatsbürger des Königreichs Korgowskas mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
2.) Jeder Bürger des Königreichs Korgowska genießt alle Rechte und Pflichten, welche ihm aus der Verfassung der Föderalen Republik Andro her zustehen.
Artikel 5 Der Eid
1.)Alle Abgeordneten und Beamten des Königreiches haben vereidigt zu werden.
2.)Die Eidesformel lautet, wie folgt:
"Ich, NAME, schwöre hiermit dem König, Korgowska ewige Treue und binde mich durch diesen Eid an sie, ich schwöre, dass ich das Volk Korgowskas schützen und zum Wohle verhelfen will, sowie stets gegen seinen Schaden zu kämpfen." Ein Glaubenszusatz darf angefügt werden.
Artikel 6 Landessymbole
Landessymbole sind durch das Landessymbolgesetz festzulegen, welches verfassungsgleichen Rang besiztzt.
Artikel 7 Abschließende Regelungen
1.) Diese Verfassung ist nur durch Beschluss der königlichen Ratsversammlung mit mindestens zwei Dritteln ihrer Stimmen änderbar.
2.) Rechtsnormen, zu deren Erlass gemäß § 5 der föderalen Verfassung die Föderale Republik Andro keine Befugnis hatte, genießen im Königreich Korgowska weiterhin Geltung bis sie durch landesgesetzliche Regelungen ersetzt worden sind.
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Spasibo, Deputati Iwanushkin.
Gibt es weitere Vorschläge der Versammlung?
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