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[Aussprache]Reichsverkerhsgesetz
#11
Denken ich und Herr Ignaf nicht.
#12
Dito.
An Gefahrenstellen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung sicherlich sinnvoll, aber im ganzen Land nicht.
Ob dies nun was mit einem Glücksgefühl zu tun hat oder nicht, mögen andere beurteilen. Auch mir geht es um Freihheit.
#13
Für die Beschilderung der Autobahn ist die Polizei des jeweiligen Abschnittes verantwortlich
#14
Würden sie bitte auf das gesagte Eingehen, anstatt von etwas anderem zu sprechen.
#15
In der Stadt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung - auch wegen der Lärmbelästigung - sehr sinnvoll. Allerdings hat Herr Leninov in seiner großen Weisheit erkannt, dass dies ein Land mit weiten Ebenen ist. Außerhalb der Stadt müsste man auch mehr als 120 km/h fahren können. Natürlich kommt es da auf den Zustand der Straße an und auf die Gefahrenstellen. Dort obliegt es der Polizei dies richtig ein zu schätzen und die Geschwindigkeit vor zu geben. Aber wenigsten teilweise ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung fahren zu können, halte ich für wichtig.
#16
Gut dann ist 120 km/h die Richtgeschindigkeit. Maximal jedoch 160 km/h
#17
Nein.
Ihre kommunistische Regulierungswut ist ja langsam nicht mehr zum Aushalten.
#18
Was bitte ist an mir kommunistisch? Sind hier jetzt alle verrückt oder was? :mecker:

Also zu einen will ich keine Kriecher auf den Straßen, aber auch keine Raser die sich gegenseitig totfahren,
#19
Herr Axelrod, die Mehrheit will etwas anderes als sie. Wo sie doch ein Demokrat sind sollten sie sich dem doch beugen...
#20
Herr Axelrod, stellen Sie Ihren Gesetzesvorschlag doch zur Abstimmung, nehmen Sie die Niederlage danach zur Kenntnis und wir erarbeiten einen neuen Vorschlag. Hier das beleidigte kleine Mädchen zu spielen ist doch sehr, sehr absurd und dem Parlament unwürdig.
  


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