14.08.2008, 11:02
Gemäß der Verfassung §3 (6)Erbmonarchie
© Bei Thronvakanz oder nach versterben des Zaren ohne Nachfolger wählt die Duma mit der absoluten Mehrheit beider Kammern einen Adligen zum Truchsess. Er übt alle Rechten und Pflichten des Zaren aus, bis ein neuer Zar gefunden wurde.
müssen beide Kammern nun einen Truchsess bestimmen.
Dem Oberhaus wurde ebenso ein Antrag gestellt
Hat das Unterhaus erste Ideen?
© Bei Thronvakanz oder nach versterben des Zaren ohne Nachfolger wählt die Duma mit der absoluten Mehrheit beider Kammern einen Adligen zum Truchsess. Er übt alle Rechten und Pflichten des Zaren aus, bis ein neuer Zar gefunden wurde.
müssen beide Kammern nun einen Truchsess bestimmen.
Dem Oberhaus wurde ebenso ein Antrag gestellt
Hat das Unterhaus erste Ideen?