06.12.2014, 10:57
Zitat:Festlegungen, die der Entwurf ergänzend trifft, schränken natürlich die Freiheit der Verfassungsorgane ein. Dies jedoch nicht zur "Begrenzung der demokratischen Autorität" sondern einerseits zum Wohle des Bürgers, der vor Willkür geschützt wird, andererseits zum Wohle des Staates, für den unzweifelhafte und haltbare Regeln und eine klare Verteilung der Kompetenzen von großer Wichtigkeit sind.
Das sehe ich eher zwiespaltig. Es gibt für mich keinen Grund hier etwas einzuengen. Es gibt dafür keinen Grund, und ich vestehe nicht, warum es auf einmal kommen soll.
Zitat:In diesem Sinne ist auch die zweifelsohne durchgeführte Stärkung des Präsidenten zu verstehen: Sie hält die Regierung handlungsfähig und bekräftigt ein Amt, das unmittelbar vom Volk besetzt wird.
Das geplante Auflösungsrecht gegenüber Duma, dass der Präsident neu erhält, dient dabei der Verhinderung von Blockaden. Wann immer es Situationen gibt, in denen eine arbeitsfähige Regierung nicht mehr gegeben ist, muss die Verfassung Bestimmungen zur Auflösung solcher Probleme bereitstellen. Die Alternative wäre es, der Duma das Recht einzuräumen, den Präsidenten - aus politischen Gründen - abzuwählen und einen anderen zu bestimmen.
Dies stünde aber im absoluten Gegensatz zu den Grundsätzen einer präsidialen Republik, die Andro bisher darstellt.
Die bisherigen Bestimmungen bieten keinen Ausweg - das kann dann so enden, wie man es in Astor nicht selten erlebt und das wünsche ich mir für Andro nicht.
Die Änderungen stehen den Traditionen Andros entgegen. Weder muss der Präsident noch mehr gestärkt werden, er ist schon stark, noch muss die Duma geschwächt werden. Ich lehne eine Auflösung der Duma durch den Präsidenten ab. Das ist zu willkürlich. Die aktuelle Regelungen der Mehrheitsanpassung funktioniert schon seit über fünf Jahren. Ich sehe überhaupt keinen Weg zur Blockade. Wir wählen auch nicht so oft, bis jemanden das Wahlergebnis passt.
Zitat:Es ist durchaus üblich, dass Verfassungen durch den Gesetzgeber - der in einer repräsentativen Demokratie durch die Bevölkerung legitimiert ist und auch in der regulären Gesetzgebung diese vertritt, unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Eine Volksabstimmung darüber abzuhalten ist aufwändig, teuer und dauert lange, auch wenn es nur um Kleinigkeiten geht.
Bei der Möglichkeit fakultativer Volksabstimmungen bin ich bei Ihnen, die Nachteile eines solchen Verfahrens sprechen aber in den Augen der Regierung gegen eine Beibehaltung im Regelfall.
Wir haben bisher immer über die Verfassung das Volk abstimmen lassen. So auch diesmal. Ich bezweifel, dass das Volk sich dieses Recht nehmen lässt. Und Demokratie kann keine Frage des Geldes sein!
Zitat:Das Präsidentenamt mag erst recht jung sein, das Amt des Ministerpräsidenten mit ähnlichen Befugnissen existierte aber schon vorher. Wie man ein Amt nun bezeichnet, ändert doch nichts an seiner Wirkung.
Die Stärkung des Präsidenten hier als gefährlich zu bezeichnen, halte ich für unangemessen, schließlich setzt der Entwurf klare Grenzen. Wir haben es hier durchaus mit einem Gleichgewicht der Institutionen zu tun, das im Zweifel die Föderationsversammlung als Vertretung des Volkes für sich in Anspruch nehmen kann.
Nein, wenn die neue Verfassung so wie sie ist durchkommt, steht der Präsident klar über der Duma. Die jetzigen Verhältnisse sind da viel gerechter. Zumal es auch so etwas wie symbolische Macht und die Macht der Worte gibt. Ein Präsident als Staatsoberhaupt und Regierungschef steht deutlich über einem Ministerpräsidenten. Zumal der MP nicht das Staatsoberhaupt war.
Der Umzug vom gläsernen Haus der Politik in den alten Zarenkremlpalast ist auch ein Zeichen. Ein Zeichen der neuen Stärke aber auch der Intransparenz.
Zitat:Eine Aufweichung der Rechenschaftspflichten war in der Tat nicht geplant oder beabsichtigt, hier wird die Regierung nachbessern.
Wollen wir das hoffen.
Zitat:Eine Ukas des Präsidenten ist eine Ukas des Präsidenten, also eine Exekutivanordnung. Wenn die Föderationsversammlung eine solche außer Kraft setzen will, sollte sie nicht nur destruktiv, sondern konstruktiv durch Gesetzesregelung dafür sorgen, dass die Grundbedingung, der Erlass "im Rahmen der Gesetze" entfällt.
Also wenn der Präsident die Deportation einer Minderheit veranlasst, dann muss die Duma das zu einem Gesetz umwandeln? Sicher nicht!
Zitat:Welche 3/5-Mehrheit meinen Sie, Gospodin Kronskij? - im Allgemeinen gilt im normalen Verfahren eine Frist von sieben Tagen, in der sich der Föderationsrat mit einer Angelegenheit befassen kann. Wann immer die Beteiligung des Föderationsrates zwingend ist, kann seine Nichtzustimmung nicht umgangen werden, solange dieser nicht suspendiert ist.
Der Föderationsrat benötigt eine 3/5 Mehrheit für ein Veto laut ihrem Entwurf. Ich frage sie, was ist, wenn der FR tagungsunfähig ist? Denn derzeit sitzen im FR nur 3 der 5 Provinzen und über zwei besteht die Bundesexekution. Dies regelt die Verfassung auch nicht.
Zitat:Was eine "längerfristige Verhinderung" darstellt, wird im Wege der Anwendung oder Auslegung zu entscheiden sein, schließlich kann dies in Zeiten nationaler Notlagen auch eine andere Wichtigkeit haben, das kann man pauschal nicht beantworten, fürchte ich.
Nationale Notlagen sollen aber auch per Gesetz bestimmt werden. Viele der androischen Gesetze beruhen auf Erfahrungen. Entweder durch Notwendigkeiten bzw. Katastrophen oder aber durch Macht- und Amtsmissbrauch von Ministern.
Zitat:Beim Kommando über die Armee verweise ich auf Artikel 21, Absatz 3, der einschlägig wie eindeutig sein dürfte.
Bezüglich der Staatsverträge stehe ich einer Änderung durchaus offen gegenüber. Zu der Frage nach den Sondergesetzen verweise ich auf Artikel 20, Absatz 3.
Hier wäre die Frage, was geschieht eigentlich mit der Widerspruchsfrist. Bis die FV eine Entscheidung getroffen hat, kann der Präsident ja 7 Tage Krieg führen. Derzeit sieht eine gesetzliche Regelung vor, dass der Präsident über bis zu 5000 Mann direkt entscheiden kann. Darüber hinaus benötigt er die Zustimmung der Duma.
Zitat:Das Vetorecht des Präsidenten ist aus Sicht der Regierung von Vorteil, um eine Balance herzustellen zwischen der Gesetzgebungsbefugnis der Föderationsversammlung und der Ausführungspflicht der Exekutive. Ich weise darauf hin, dass das Veto durchaus überstimmt werden kann.
Also eine Person kann ein Gesetz, dass durch die gewählten Volksvertreter und die gewählten Subjektvertreter aufgehoben werden? Nein. Bisher bedurfte es auch keiner Vetos. Zumal sich der Präsident jederzeit in den Gesetzgebungsprozess einmischen kann. In Andro herrschte bislang stets der Konsens. Ein Veto wäre ein krasser Dissens.
Zitat:Wenn die Duma aus weniger als der Hälfte ihrer Abgeordneten besteht, kann keine repräsentative Vertretung des Wählerwillens mehr gegeben sein, Neuwahlen sind hier der einzige Weg, um diese Wiederherzustellen.
Sehe ich anders. In früheren Zeiten hat dies zu viel zu vielen Neuwahlen geführt. Nur weil ein Repräsentant nicht gewillt oder fähig ist seinen Pflichten nachzukommen, kann man weder die übrigen Fraktionen für strafen noch den Wähler permanent zur Urne rufen. Nochmal: der aktuelle Stand ist, dass die Mehrheitsverhältnisse neu angepasst werden. Ist Abgeordneter X länger als zwei Wochen abwesend, sind seine Sitze vakant. Sie verfallen erst vollständig nach 2 Monaten. Das ist ein bisher sehr gutes System, dass vor allem für Stabilität sorgt. Alles andere würde eher die Instabilität hervorrufen.
Eine Aufteilung des Präsidentenamtes in einen Präsidenten und Ministerpräsidenten lehne ich ab. Wir sind ein präsidiales System und nicht semi-präsidial. Das würde zu zu viel Zwist und Uneinigkeit führen.