05.12.2014, 09:55
Wasche Kolega, Gospodin President,
ich sehe ein recht umfangreiches neues Verfassungswerk, dass unsere aktuelle für jeden leicht verständliche drei seitige Verfassung in ein juristisch-akademisches Werk von acht Seiten umwandelt. Es ist löblich, dass Menschenrechte oder Verwaltungsstrukturen die als Gesetze fungierten nun im Verfassungsentwurf stehen, jedoch bin ich der Meinung, dass eben jene Fixierungen der Gesetzgebung die Freiheit nehmen und eine gewisse Begrenzung der demokratischen Autorität bewirken sollen.
Ich sehe in diesem Entwurf auch eine gewisse Entdemokratisierung sowie eine Stärkung der Macht des Präsidenten. So zum einen kann ich der Auflösung der Duma durch den Präsidenten in keinster weise zustimmen und würde hier gerne eine Begründung hören.
Dann frage ich mich, warum obligatorische Volksabstimmungen auf einmal nur noch faktultativ sind. Über die Verfassung hat bisher stets die Bevölkerung abgestimmt. Das sollte so bleiben.
Das Präsidentenamt das nun seit gut zwei Jahren erst besteht hat immer mehr Macht erhalten. Sowohl faktische wie symbolische. Ich halte eine weitere Ausweitung für recht riskant, zumal das androische Staatsoberhaupt wohl, nach dem dreibürgischen Kaiser, über die meiste Macht in der demokratischen Welt verfügt.
Bzgl. der Ukas sollte ein Vetorecht der Duma beibehalten werden.
Bzgl. der Rechenschaftspflicht sollte klar sein, dass die Regierung gegenüber der Duma auch weiterhin eine Rechnschaftspflicht hat.
Ich hätte noch die Frage, was im Falle geschieht, dass der Föderationsrat nicht über die nötige 3/5 Mehrheit verfügt, oder gar nicht erst abstimmt. Ich wäre hier eher für die Beibehaltung des Vetorechts.
Was bedeutet "längerfristig" im Falle der Vakanz des Präsidenten?
Wem obliegt das Kommando über die Armee? Laut dem Entwurf offenbar niemand.
Ich bin der Meinung, Staatsverträge sollten nur durch die Duma und nicht beide Kammern beschlossen werden.
Was sind Sondergesetze?
Ich spreche mich gegen ein Vetorecht des Präsidenten aus. Hatten wir bisher auch nicht.
Eine automatische Selbstauflösung der Duma sollte es nicht geben. Stattdessen sollte das bisherige System der Neuberechnung der Mehrheitsverhältnisse beibehalten werden.
Den übrigen Punkten stimme ich zu.
Spasiba.
ich sehe ein recht umfangreiches neues Verfassungswerk, dass unsere aktuelle für jeden leicht verständliche drei seitige Verfassung in ein juristisch-akademisches Werk von acht Seiten umwandelt. Es ist löblich, dass Menschenrechte oder Verwaltungsstrukturen die als Gesetze fungierten nun im Verfassungsentwurf stehen, jedoch bin ich der Meinung, dass eben jene Fixierungen der Gesetzgebung die Freiheit nehmen und eine gewisse Begrenzung der demokratischen Autorität bewirken sollen.
Ich sehe in diesem Entwurf auch eine gewisse Entdemokratisierung sowie eine Stärkung der Macht des Präsidenten. So zum einen kann ich der Auflösung der Duma durch den Präsidenten in keinster weise zustimmen und würde hier gerne eine Begründung hören.
Dann frage ich mich, warum obligatorische Volksabstimmungen auf einmal nur noch faktultativ sind. Über die Verfassung hat bisher stets die Bevölkerung abgestimmt. Das sollte so bleiben.
Das Präsidentenamt das nun seit gut zwei Jahren erst besteht hat immer mehr Macht erhalten. Sowohl faktische wie symbolische. Ich halte eine weitere Ausweitung für recht riskant, zumal das androische Staatsoberhaupt wohl, nach dem dreibürgischen Kaiser, über die meiste Macht in der demokratischen Welt verfügt.
Bzgl. der Ukas sollte ein Vetorecht der Duma beibehalten werden.
Bzgl. der Rechenschaftspflicht sollte klar sein, dass die Regierung gegenüber der Duma auch weiterhin eine Rechnschaftspflicht hat.
Ich hätte noch die Frage, was im Falle geschieht, dass der Föderationsrat nicht über die nötige 3/5 Mehrheit verfügt, oder gar nicht erst abstimmt. Ich wäre hier eher für die Beibehaltung des Vetorechts.
Was bedeutet "längerfristig" im Falle der Vakanz des Präsidenten?
Wem obliegt das Kommando über die Armee? Laut dem Entwurf offenbar niemand.
Ich bin der Meinung, Staatsverträge sollten nur durch die Duma und nicht beide Kammern beschlossen werden.
Was sind Sondergesetze?
Ich spreche mich gegen ein Vetorecht des Präsidenten aus. Hatten wir bisher auch nicht.
Eine automatische Selbstauflösung der Duma sollte es nicht geben. Stattdessen sollte das bisherige System der Neuberechnung der Mehrheitsverhältnisse beibehalten werden.
Den übrigen Punkten stimme ich zu.
Spasiba.