24.09.2013, 15:00
Eine Aussprache gerade über einen solchen Vertragsentwurf ist ein zwingendes Gebot der Demokratie! Der Antragssteller möge also beim Präsidium der Duma eine erneute Aussprache beantragen.
[02-01-19082013] Kündigung des Rückversicherungsvertrages mit Dreibürgen.
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