06.09.2013, 23:32
Zunächst: Staatsanwaltschaft und Gerichte arbeiten unabhängig. Weiterhin wurde ich Staatsanwaltschaft, da war der aktuelle Präsident noch kein Präsident. Und: ich kann bei dieser Klage KEINEN Ansatz dafür erkennen, das ein öffentliches Interesse gegeben ist, das mich dazu veranlasst, durch den Staat eine Anklage zu erheben.
DAHER ist ihre Klageerhebung ein reiner Zivilprozess. Wäre er so oder so, nur das die Staatsanwaltschaft nicht als Kläger auftritt. Die Sache wurde geprüft und nach den androischen Gesetzen konnte kein strafbares vergehen festgestellt werden.
Weiterhin nimmt die Staatsanwaltschaft auch keine offenbar politisch motovierten Anklagen an!
DAHER ist ihre Klageerhebung ein reiner Zivilprozess. Wäre er so oder so, nur das die Staatsanwaltschaft nicht als Kläger auftritt. Die Sache wurde geprüft und nach den androischen Gesetzen konnte kein strafbares vergehen festgestellt werden.
Weiterhin nimmt die Staatsanwaltschaft auch keine offenbar politisch motovierten Anklagen an!