26.08.2013, 14:59
Es ist juristisch korrekt, dass der Präsident Teile seiner Kompetenzen temporär auf andere Personen aufteilen kann. Das Nichtvorhandensein eines Stellvertreters könnte in gewissen Situaitonen kritisch sein.
Die Regierung hat vor geraumer Zeit eine Uka erlassen, die die Amtsfolge im Falle einer Vakanz regelt.
Die Regierung hat vor geraumer Zeit eine Uka erlassen, die die Amtsfolge im Falle einer Vakanz regelt.