21.08.2013, 19:03
Mein erster Entwurf.
Statut der Vaterlandspartei
nach §1 des Parteiengesetzes
Abschnitt I. - Grundlagen
(1) Die Partei heißt "Vaterländische Partei | Ottschisnaja Partija". Gebräuchlich ist auch die Bezeichnung „Vaterlandspartei“.
(2) Der Hauptsitz der Partei ist in Koskow, die Geschäftsführung hat hier eine öffentliche Zentrale einzurichten.
(3) Die Partei ist eine Partei nach dem Parteiengesetz und hat das Ziel, Einfluss auf die demokratische Meinungsfindung und die Politik zu nehmen. Die Vaterlandspartei bekennt sich dabei zur androisischen Verfassung.
Abschnitt II. - Großer Parteikongress
(1) Der Große Parteikongress ist das höchste Entscheidungsgremium der Bewegung. Er setzt sich zusammen aus allen Vollmitgliedern der Partei.
(2) Die Parteitag hat folgende Aufgaben
1. Wahl des Parteipräsidiums
2. Aufstellung von Wahllisten zur Duma und von Kandidaten zur Präsidentschaftswahl
3. Verabschiedung eines Grundsatzprogrammes
4. Koordination aller Mitglieder
5. alle weiteren Aufgaben, welche sich der Partei innerhalb der Grenzen der Parteiorganisation gibt
(3) Der Kongress fällt seine Entscheidungen mit einer einfachen Mehrheit.
(4) Der Kongress tagt ständig und geheim. Die Parteiführung ist mit der Kommunikation der Debatten nach außen beauftragt.
Abschnitt III. - Parteipräsidium
(1) Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten, seinem Vize und dem Vorsitzenden der Dumafraktion. Die Sprecher der Provinzsektionen sind in erweiterter Zusammensetzung beratende Mitglieder.
(2) Der Präsident und sein Stellvertreter werden alle 4 Monate vom Parteikongress gewählt. Scheidet ein Amtsträger vor dem regulären Ende seiner Amtszeit aus dem Amt, fallen sofort Neuwahlen an.
(3) Der Präsident hat folgende Aufgaben
1. Leitung der Parteikongresse und Abstimmungen
2. Vertretung der Partei nach Außen
3. Organisation der Parteikräfte
(4) Der Vize vertritt den Vorsitzenden bei Abwesenheit und unterstützt in bei der Erledigung seiner Aufgaben.
(5) Der Parteitag kann aus den Reihen der Mitglieder Ehrenpräsidenten bestimmen, welche bei den Sitzungen des Vorstandes anwesend sein dürfen.
Abschnitt IV. - Provinzsektionen
(1) Die Vaterlandspartei ist sowohl auf Landesebene, als auch auf Provinzebene politisch aktiv.
(2) Mitglieder des Provinzsektionen sind die in der jeweiligen Provinz wohnhaften Parteimitglieder der Landespartei.
(3) Die Sektionen geben sich eine eigene Satzung, welche jedoch der Zustimmung des Parteikongresses benötigt. Sie muss im Einklang mit der Politik des Landespartei sein.
(4) Die Sektionen machen eine eigene Politik innerhalb ihrer Provinz. Diese muss jedoch der politischen Linie der Landespartei folgen.
(4) Ist kein Sprecher gewählt übernimmt das Präsidium die provinziellen Aufgaben und die Kommunikation der Sektion.
Abschnitt V. - Mitgliedschaft
(1) Nur Staatsbürger Andros können Mitglied der Vaterlandsspartei sein.
(2) Das Mindestalter für das Erlangen der Mitgliedschaft beträgt 16. Jahre.
(3). Erst ab einem Alter von 21. Jahren kann man Vorstandsmitglied oder Fraktionsvorsitzender werden.
(4) Über einen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet das Parteipräsidium.
(5) Man darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, wenn man Mitglied der Vaterlandsparteispartei werden will.
(6) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder durch Ausschluss. Ein Parteiausschlussverfahren wird im Präsidium eingeleitet und entschieden.
Abschnitt VI. - Die Duma-Fraktion
(1) Die Duma-Fraktion der Vaterlandspartei setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, welche die Mitgliedschaft der Vaterlandspartei innehaben.
(2) Die Mitglieder der Fraktion bestimmen vor jeder konstituierenden Sitzung einer neuen Dumalegislatur einen Fraktionsvorsitzenden. Der Fraktionsvorsitzenden übernimmt die Vertretung der Fraktion in der Öffentlichkeit und in der Partei.
(3) Die Fraktion gibt sich eine Geschäftsordnung.
Abschnitt VII. - Schlussbestimmungen
(1) Die Satzung kann mit eine 3/4 Mehrheit des Parteitages geändert werden.
(2) Sie tritt erstmals nach Prüfung durch das Innenministeriums in Kraft.
vom 21. August 2013, Jakowgrad
Statut der Vaterlandspartei
nach §1 des Parteiengesetzes
Abschnitt I. - Grundlagen
(1) Die Partei heißt "Vaterländische Partei | Ottschisnaja Partija". Gebräuchlich ist auch die Bezeichnung „Vaterlandspartei“.
(2) Der Hauptsitz der Partei ist in Koskow, die Geschäftsführung hat hier eine öffentliche Zentrale einzurichten.
(3) Die Partei ist eine Partei nach dem Parteiengesetz und hat das Ziel, Einfluss auf die demokratische Meinungsfindung und die Politik zu nehmen. Die Vaterlandspartei bekennt sich dabei zur androisischen Verfassung.
Abschnitt II. - Großer Parteikongress
(1) Der Große Parteikongress ist das höchste Entscheidungsgremium der Bewegung. Er setzt sich zusammen aus allen Vollmitgliedern der Partei.
(2) Die Parteitag hat folgende Aufgaben
1. Wahl des Parteipräsidiums
2. Aufstellung von Wahllisten zur Duma und von Kandidaten zur Präsidentschaftswahl
3. Verabschiedung eines Grundsatzprogrammes
4. Koordination aller Mitglieder
5. alle weiteren Aufgaben, welche sich der Partei innerhalb der Grenzen der Parteiorganisation gibt
(3) Der Kongress fällt seine Entscheidungen mit einer einfachen Mehrheit.
(4) Der Kongress tagt ständig und geheim. Die Parteiführung ist mit der Kommunikation der Debatten nach außen beauftragt.
Abschnitt III. - Parteipräsidium
(1) Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten, seinem Vize und dem Vorsitzenden der Dumafraktion. Die Sprecher der Provinzsektionen sind in erweiterter Zusammensetzung beratende Mitglieder.
(2) Der Präsident und sein Stellvertreter werden alle 4 Monate vom Parteikongress gewählt. Scheidet ein Amtsträger vor dem regulären Ende seiner Amtszeit aus dem Amt, fallen sofort Neuwahlen an.
(3) Der Präsident hat folgende Aufgaben
1. Leitung der Parteikongresse und Abstimmungen
2. Vertretung der Partei nach Außen
3. Organisation der Parteikräfte
(4) Der Vize vertritt den Vorsitzenden bei Abwesenheit und unterstützt in bei der Erledigung seiner Aufgaben.
(5) Der Parteitag kann aus den Reihen der Mitglieder Ehrenpräsidenten bestimmen, welche bei den Sitzungen des Vorstandes anwesend sein dürfen.
Abschnitt IV. - Provinzsektionen
(1) Die Vaterlandspartei ist sowohl auf Landesebene, als auch auf Provinzebene politisch aktiv.
(2) Mitglieder des Provinzsektionen sind die in der jeweiligen Provinz wohnhaften Parteimitglieder der Landespartei.
(3) Die Sektionen geben sich eine eigene Satzung, welche jedoch der Zustimmung des Parteikongresses benötigt. Sie muss im Einklang mit der Politik des Landespartei sein.
(4) Die Sektionen machen eine eigene Politik innerhalb ihrer Provinz. Diese muss jedoch der politischen Linie der Landespartei folgen.
(4) Ist kein Sprecher gewählt übernimmt das Präsidium die provinziellen Aufgaben und die Kommunikation der Sektion.
Abschnitt V. - Mitgliedschaft
(1) Nur Staatsbürger Andros können Mitglied der Vaterlandsspartei sein.
(2) Das Mindestalter für das Erlangen der Mitgliedschaft beträgt 16. Jahre.
(3). Erst ab einem Alter von 21. Jahren kann man Vorstandsmitglied oder Fraktionsvorsitzender werden.
(4) Über einen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet das Parteipräsidium.
(5) Man darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, wenn man Mitglied der Vaterlandsparteispartei werden will.
(6) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder durch Ausschluss. Ein Parteiausschlussverfahren wird im Präsidium eingeleitet und entschieden.
Abschnitt VI. - Die Duma-Fraktion
(1) Die Duma-Fraktion der Vaterlandspartei setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, welche die Mitgliedschaft der Vaterlandspartei innehaben.
(2) Die Mitglieder der Fraktion bestimmen vor jeder konstituierenden Sitzung einer neuen Dumalegislatur einen Fraktionsvorsitzenden. Der Fraktionsvorsitzenden übernimmt die Vertretung der Fraktion in der Öffentlichkeit und in der Partei.
(3) Die Fraktion gibt sich eine Geschäftsordnung.
Abschnitt VII. - Schlussbestimmungen
(1) Die Satzung kann mit eine 3/4 Mehrheit des Parteitages geändert werden.
(2) Sie tritt erstmals nach Prüfung durch das Innenministeriums in Kraft.
vom 21. August 2013, Jakowgrad