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[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#22
Nun die Wahl eines Richters durch den FR scheint mir dann schon angemessener. Es wäre aber ein Machtverlust für den Präsidenten.
Es steht aber bislang nicht geschrieben, dass der FR mit 2/3 Mehrheit ein aufschiebendes Veto einlegen kann.
Nun die Gesetze der Provinzen sind deren Angelegenheit. Sollte also wie hier besprochen, die Republik ein Gesetz einführen, dass es in den Provinzen bislang nicht gibt, können die Provinzen dagegen Widerspruch einlegen.
Ansonst müsste ein Gericht feststellen, ab wann man überhaupt zu einer Provinzangelegenheit Widerspruch einlegen kann.
Faktisch zu allen Themen, die die Verfassung der Duma bislang nicht einräumt.
  


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[Kein Betreff] - von Galina Manuelowna Iljina - 04.05.2013, 10:10
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 30.05.2013, 22:20

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