Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#21
Kolega Kronskij,

ich schlage vor einen Richter von der Duma zu wählen, einen Richter vom Föderationsrat zu wählen und einen Richter vom Volk zu wählen. Der Präsident sollte keine Richter mehr auswählen dürfen. Dann gibt es auch kein Befangenheitsproblem.

Außerdem sollten wir die Unterscheidung zwischen der unmittelbaren Betroffenheit der Provinzen sparen, da diese effektiv nicht durchführbar ist. Demgegenüber soll der Föderationsrat allein ein susspensives Vetorecht gegen alle Gesetzevorschläge haben. Dies bedeutet, wenn der Föderationsrat gegen einen Gesetzesvorschlag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ein Veto einlegt, dann muss die Duma das Veto mit zwei Dritteln ihrer Stimmen überstimmen. Sonst ist der Gesetzesvorschlag gescheitert.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Galina Manuelowna Iljina - 04.05.2013, 10:10
[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 30.05.2013, 22:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
16 Gast/Gäste