Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#20
Kolega Kamow,

egal ob der dritte Richter durch Volk oder Föderationsrat gewählt wird, ein Richter wird immer noch vom Präsidenten ernannt und dieser wäre befangen.
Nun wenn es Gewohnheitsrecht ist und es daher in die Verfassung soll, soll es ebenso erwähnt werden, dass Föderationsrecht Provinzrecht bricht.

Wir sollten uns aber Punkt c) annehmen, was denn nun genau Gesetze sind, die die Provinzen angehen. Unisono würde ich sagen u.a. das Verwaltungsgesetz. So gesehen aber auch das Verkerhsgesetz oder das Nationalgesetz. Irgendwie betrifft alles alle Provinzen.

Weiterhin ist festzuhalten, das der Föderationsrat bisher eher ein beratendes und vetoeinlegendes Gremium ohne eigenes Initiativrecht und Stimmrecht intern ist. Es kann zwar Themen in die Duma bringen, aber keine eigenen beginnen.
Mir gibtt das aufschiebende Vetorecht zu denken. Festzuhalten wäre, dass der gemeinsame Auschuss, wenn er eine Lösung findet, nicht mehr blockierbar ist.
Zudem muss die Duma dem FR jedes Gesetz direkt vorlegen UND auch jedes beschlossene Gesetz mitteilen. Das kann man aber auch per Gesetz regeln

SimOff
wird dann ja schon recht amerikanisch Wink
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Galina Manuelowna Iljina - 04.05.2013, 10:10
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 30.05.2013, 22:00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
20 Gast/Gäste