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[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#11
Ich schlage folgende Verfassungsänderung vor:

Gesetz zur Änderung der Verfassung

§1.

Paragraph 5 wird wie folgt ergänzt.

Die Republik hat nur in jenen Bereichen das Recht zur Gesetzgebung, welche ihr durch diese Verfassung ausdrücklich eingeräumt worden ist. In allen anderen Bereichen hat die Republik das Recht zur Gesetzgebung, sofern und soweit die Provinzen nicht von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch gemacht haben. Machen die Provinzen von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch, so tritt das entsprechende Gesetz der Republik für jene Provinz außer Kraft (Substitutivgesetzgebung).

Paragraph 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von den Provinzen

Die gewählten Regierungen der Provinzen versammeln sich im Föderationsrat. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wie folgt:
Jede Provinz hat mindestens drei Stimmen
Provinzen mit mehr als 10 Millionen Einwohnern haben vier Stimmen
Provinzen mit mehr als 20 Millionen Einwohnern haben fünf Stimmen
Provinzen mit mehr als 30 Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen
Provinzen mit mehr als 40 Millionen Einwohnern haben sieben Stimmen
Die Stimmen einer Provinz können nur einheitlich abgegeben werden. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
-Initiativ- und Antragrecht vor der Duma
-ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binnen zwei Wochen nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma durch den Föderationsrat gegenüber der Duma zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit der gleichen Mehrheit zurückweisen, mit welcher der Föderationsrat das Veto eingelegt hat. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen.
-Gesetze und Beschlüsse der Duma die die Provinzen direkt betreffen bedürfen der Zustimmung des Föderationsrates.
Die Vertretung einer Provinz im Föderationsrat ist mit der Wahrnehmung eines Mandates in der Duma unvereinbar. Alle Provinzvertreter müssen in regelmäßigen Abständen auf Provinzebene in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt werden. Den Vorsitz übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.

§2. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Galina Manuelowna Iljina - 04.05.2013, 10:10
[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 18.05.2013, 13:14

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