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[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#10
Gesetz zur Änderung der Verfassung

§1. Paragraph 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von den Provinzen

Die gewählten Regierungen der Provinzen versammeln sich im Föderationsrat Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wie folgt:
jede Provinz hat mindestens drei Stimmen
Provinzen mit mehr als 10 Millionen Einwohnern haben vier Stimmen
Provinzen mit mehr als 20 Millionen Einwohnern haben fünf Stimmen
Provinzen mit mehr als 30 Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen
Provinzen mit mehr als 40 Millionen Einwohnern haben sieben Stimmen
das Autonome Gebiet Krolock erhält eine Stimme.

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
-Initiativ- und Antragrecht vor der Duma
-ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Dumabeschlüsse, was binnen zwei Wochen nach Dumabeschluss einzureichen ist
-im Falle eines suspensiven Vetos, muss das Thema vor der Duma mit dem Föderationsrat erneut behandelt werden, wobei kein Veto mehr möglich ist
-Gesetze der Duma die die Provinzen direkt betreffen, sind vom Föderationsrat zustimmungspflichtig
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein. Alle Provinzvertreter müssen in regelmäßigen Abständen auf Provinzebene in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt werden. Den Vorsitz übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt ein Gesetz

§2. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.



Gut das Rederecht kann auch in die GO.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Galina Manuelowna Iljina - 04.05.2013, 10:10
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.05.2013, 21:25

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