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[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#7
Verfassung
§ 5a) Von den Provinzen

Die gewählten Regierungen der Provinzen versammeln sich im Föderationsrat Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 8 Stimmen
Korgowska - 5 Stimmen
Wiltuwija - 5 Stimmen
Ribir - 4 Stimmen
Almachistan - 3 Stimmen
Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
-Initiativ- und Antragrecht vor der Duma
-Rederecht vor der Duma
-ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Dumabeschlüsse, was binnen zwei Wochen nach Dumabeschluss einzureichen ist
-im Falle eines suspensiven Vetos, muss das Thema vor der Duma mit dem Föderationsrat erneut behandelt werden, wobei kein Veto mehr möglich ist
-ein absolutes Vetorecht gegen Dumabeschlüsse oder Gesetze die nur und unmittelbar die Provinzen betreffen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein. Alle Provinzvertreter müssen in regelmäßigen Abständen auf Provinzebene in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt werden. Den Vorsitz übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt ein Gesetz
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Galina Manuelowna Iljina - 04.05.2013, 10:10
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 11.05.2013, 18:34

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