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[01-03-01052013] Föderalismusreform II
#6
Wasche Kolega,

die Geschäftsordnung kann sich der Föderationsrat dann ja selbst geben. Jedoch sollten wir klar bestimmen, wo der Föderationsrat Kompetenzen hat. Zu sagen "in Provinzfragen" ist etwas dünn.

-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle

Das sind die Themen, deren Rechte ausschließlich bei der Duma liegen.
Per Gesetz wurden ja auch die Kompetenzen der Provinzenfestgelegt.

§2. Rechte der Provinzen
(1)Die Rechte der Provinzen ergeben sich aus den Rechten, die der Republik laut Verfassung nicht zufallen, oder die an sie per Verfassung, Gesetz ider Dekret abgetreten wurde.
(2)Die Provinzen haben das Recht über die Kommandogewalt sowie die Verwaltung und innere Ordnung der Provinzpolizeikommandos. Dies muss in Absprache mit dem Polizeipräsidenten der Föderalen Republik oder dem Innenminister geschehen. Über Ausrüstung, Ausbildungsinhalte und Fuhrpark bestimmt die Föderale Republik. Im Falle eines Missbrauchs der Polizeigewalt, kann das Provinzpolizeikommando an die Föderale Republik per Dektret übergehen.
(3)Den Provinzen unterstehene in Friedenszeiten die Milizkorps der Provinz der Landesstreitkräfte der Streitkräfte der Föderalen Republik Andro. Sie sind ausschließlich zu Hilfs- ergungs- und Katastrophendiensteinsätzen einzusetzen. Im Falle eines Missbrauchs kann der Verteidigungsminister oder die STAWKA das Kommando der Provinz entziehen.
(4)Die Provinz hat die Pflicht, alle Verwaltungstätigkeiten der ihr unterstellen Verwaltungsgliederungen zu überwachen und zu kontrollieren. ei Verstößen oder finanziellen Problemen muss die Provinzregierung eingreifen.
(5)Die Provinzen haben das Recht, sich eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung, Legislative und Judikative zu geben.
(6)Die Rechte der Provinz sind:
-Provinzgericht für Zivilangelegenheiten
-aurecht von Straßen und Regierungs- und Verwaltungsgebeäuden
-Provinzfinanzrecht
-Kontrolle über die Handlungen der untergeordneten Verwaltungsebenen
-Kontrolle über die obersten Provinzbehörden
-au von Hochschulen in Absprache mit der Föderalen Republik
-Vereinsrecht

Heißt der Provinzrat hat Mitspracherecht beim Haushalt, wenn es darum geht, die Gelder der Provinzen zu verwalten. Ebenso beim Steuerrecht. Also Finanzen allgemein.
Ansonst, denke ich, darf der Provinzrat immer alle Themen in die Duma tragen u.a. Bau und Verkehrsthemen.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Galina Manuelowna Iljina - 04.05.2013, 10:10
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.05.2013, 09:52

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