26.05.2013, 16:56
Washa Kollega, bisher wurde einer der drei Richter durch das Volk bestimmt, nun soll er durch den Föderationsrat bestimmt werden.
Mal überarbeitet:
Mal überarbeitet:
§1. Artikel 5a soll wie folgt ergänzt werden:
§ 5a) Von dem Föderationsrat
Die Provinzen sind im Föderationsrat vertreten. Jede Provinz entsendet einen Vertreter, welcher Rede- und Stimmrecht zu allen im Föderationsrat tagenden Angelegenheiten hat. Das Nähere regeln Provinzgesetze. Die Vertreter der Provinzen im Föderationsrat dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete in der Duma tätig sein.
Die Verteilung des Stimmrechts im Föderationsrat ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 20 Stimmen
Korgowska - 11 Stimmen
Wiltuwija - 8 Stimmen
Ribir - 6 Stimmen
Almachistan - 5 Stimmen
Autonomes Gebiet Krolock - 1 Stimme.
Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
a) Initiativ- und Antragrecht vor der Duma;
b) ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binneneiner Woche nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma, durch den Föderationsrat gegenüber der Duma, zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit einer Zweidrittelmehrheit zurückweisen, wobei der Beschluss der Duma als Gesetz zu Stande gekommen wird. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen; und,
c) Alle Gesetze und Beschlüsse der Duma, welche die Provinzen direkt betreffen, bedürfen der Zustimmung des Föderationsrates.
Den Vorsitz übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.
§2. Artikel 6 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 6) Von den Präsidenten der Republik und dem Ministerrat
Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik. Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen; er übt das Begnadigungsrecht im Namen der Republik aus; er veröffentlicht die von der Duma-beschlossenen Gesetze aus; er hat das recht einmal pro Jahr, vor der Duma, einen Bericht über die Lage der Nation zu geben; er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; und, hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk, den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk, gemäß dem Wahlgesetze, mit absoluter Stimmenmehrheit, gewählt.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt und entlassen. Bei der Ernennung haben sie das allgemeine Treuebekenntnis auf die Verfassung zu leisten. Einer der Minister soll auch zum Vizepräsident ernannt werden.
Der Regierung kann durch das Parlament in einer Abstimmung das Vertrauen entzogen werden, indem es mit der Mehrheit von 2/3 der Abgeordneten ein Misstrauensvotum gegen den Präsidenten der Republik beschließt. Dann sind innerhalb zwei Wochen Neuwahlen für das Amt des Präsidenten der Republik durchzuführen. Weiteres regelt ein Gesetz. Der Präsident der Republik kann kein Mitglied der Duma oder des Föderationsrates sein.
§3. Artikel 7 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges oberstes Gericht für ganz Andro, welches die bezeichnung '' Föderationsgerichtshof '' trägt. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, dem Föderationsgerichtshof anzurufen. Die Richter sollen frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes entscheiden.
Dem Föderationsgerichtshof stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch die Duma und einer durch den Föderationsrat, für zwölf Monate, bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.
§4. Artikel 8 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 8..) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Präsident der Republik vertritt Andro völkerrechtlich; er schließt im Namen der Republik die Verträge mit auswärtigen Staaten; und, er beglaubigt und empfängt die Gesandten. Kriegserklärung, Friedensschluss und abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung der Duma, in der Form eines Gesetzes. Für Exekutivabkommen gelten die Vorschriften über die Föderationsebene entsprechend.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.
§5. Artikel 9 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, wenn sie durch das gesamte Volk Andros angenommen und ratifiziert wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in dieser Verfassung beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.
§6. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.
§ 5a) Von dem Föderationsrat
Die Provinzen sind im Föderationsrat vertreten. Jede Provinz entsendet einen Vertreter, welcher Rede- und Stimmrecht zu allen im Föderationsrat tagenden Angelegenheiten hat. Das Nähere regeln Provinzgesetze. Die Vertreter der Provinzen im Föderationsrat dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete in der Duma tätig sein.
Die Verteilung des Stimmrechts im Föderationsrat ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 20 Stimmen
Korgowska - 11 Stimmen
Wiltuwija - 8 Stimmen
Ribir - 6 Stimmen
Almachistan - 5 Stimmen
Autonomes Gebiet Krolock - 1 Stimme.
Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
a) Initiativ- und Antragrecht vor der Duma;
b) ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binneneiner Woche nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma, durch den Föderationsrat gegenüber der Duma, zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit einer Zweidrittelmehrheit zurückweisen, wobei der Beschluss der Duma als Gesetz zu Stande gekommen wird. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen; und,
c) Alle Gesetze und Beschlüsse der Duma, welche die Provinzen direkt betreffen, bedürfen der Zustimmung des Föderationsrates.
Den Vorsitz übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.
§2. Artikel 6 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 6) Von den Präsidenten der Republik und dem Ministerrat
Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik. Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen; er übt das Begnadigungsrecht im Namen der Republik aus; er veröffentlicht die von der Duma-beschlossenen Gesetze aus; er hat das recht einmal pro Jahr, vor der Duma, einen Bericht über die Lage der Nation zu geben; er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; und, hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk, den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk, gemäß dem Wahlgesetze, mit absoluter Stimmenmehrheit, gewählt.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt und entlassen. Bei der Ernennung haben sie das allgemeine Treuebekenntnis auf die Verfassung zu leisten. Einer der Minister soll auch zum Vizepräsident ernannt werden.
Der Regierung kann durch das Parlament in einer Abstimmung das Vertrauen entzogen werden, indem es mit der Mehrheit von 2/3 der Abgeordneten ein Misstrauensvotum gegen den Präsidenten der Republik beschließt. Dann sind innerhalb zwei Wochen Neuwahlen für das Amt des Präsidenten der Republik durchzuführen. Weiteres regelt ein Gesetz. Der Präsident der Republik kann kein Mitglied der Duma oder des Föderationsrates sein.
§3. Artikel 7 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges oberstes Gericht für ganz Andro, welches die bezeichnung '' Föderationsgerichtshof '' trägt. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, dem Föderationsgerichtshof anzurufen. Die Richter sollen frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes entscheiden.
Dem Föderationsgerichtshof stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch die Duma und einer durch den Föderationsrat, für zwölf Monate, bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.
§4. Artikel 8 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 8..) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Präsident der Republik vertritt Andro völkerrechtlich; er schließt im Namen der Republik die Verträge mit auswärtigen Staaten; und, er beglaubigt und empfängt die Gesandten. Kriegserklärung, Friedensschluss und abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung der Duma, in der Form eines Gesetzes. Für Exekutivabkommen gelten die Vorschriften über die Föderationsebene entsprechend.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.
§5. Artikel 9 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, wenn sie durch das gesamte Volk Andros angenommen und ratifiziert wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in dieser Verfassung beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.
§6. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.